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Da freuen sich doch alle "2-Rad-Freunde".
Moderator: Domitreffen
Die Regelung gilt für alle Reifen ab Herstellungsdatum 2020 und ab dem Jahr 2025 für alle Reifen.Borsti hat geschrieben: So 18. Aug 2019, 07:36 Das Gesetz ist seit Oktober 2018 in Kraft getreten. Das hat aber nicht der Tüv oder sonstige beschlossen sondern das Kraftfahrtbundesamt.
Habe von meinem Freund( er arbeitet bei KÜS) das schreiben für sämtliche Prüfstellen gesehen.
Auch wir waren dieses Jahr davon betroffen. Tim hatte sich gerade erst einen neuen Reifen für seine NSR gekauft (September 2018) mit Freigabe und Anfang des Jahres bekam er deswegen keine HU mehr so mussten wir einen anderen kaufen.
Ich kann doch jetzt nicht einen Reifen von 2020 besitzen. Wie soll das gehen? Herstelldatum des Reifens, nicht TÜV.-Termin.Borsti hat geschrieben: So 18. Aug 2019, 12:53 Also das ist ganz einfach wenn du vor dem Oktober(+3 Monate Karenzzeit) 2018 Tüv an deinem Moped gemacht hast lassen sie es durch gehen. Weil du ja dann 2020 wieder neuen Tüv machen musst und von da ab gilt 2020.
Oder glaubst du ich oder bzw mein Tüvler können das neue Gesetz vom Kraftfahrtbundesamt (das orginal von denen kam) nicht lesen können.
Gruß Thorsten
Also habe ich das doch richtig verstanden lt. Bericht von der Zeitung.Borsti hat geschrieben: Mo 19. Aug 2019, 07:41 Der Bericht von der Zeitung stimmt so nicht ganz.
Gruß Thorsten
Beim letzten Satz... da bin ich mir inzwischen nicht mehr so sicher...ujr56 hat geschrieben: Mo 19. Aug 2019, 14:59 ...ich kenne mindestens zwei SV / Prüfer denen das realistische, fachspezifische und , vor allen Dingen, selbstständige (NACH)DENKEN noch nicht abhanden gekommen ist![]()
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So einige davon wird es wohl im gesamten Bundesgebiet geben!
Das meine ich ja. Einzelabnahme machen und das Ding ist fix. Ich hatte dazu nie eine Freigabe oder so. Der erste wollte nur wissen warum und hat geschaut ob alles freigängig ist. Der zweite hat gefühlte 5000 Fotos gemacht und alles für das Netzwerk dokumentiert, damit sich eine andere Prüfstelle beim nächsten der das gerne hätte darauf berufen kann.Borsti hat geschrieben: Mo 19. Aug 2019, 14:46 Jein denn selbst wenn du jetzt zum Tüv fährst mit 2019 Reifen darf er es dir nicht mehr so abnehmen außer du lässt ihn jetzt eintragen.
Einen solchen hab ich hier auch gefunden. Der hat den Job bei TÜV-Süd verloren weil er Mopeds abgenommen hat die er nie gesehen hat. Jetzt ist er beim TÜV-Nord. Vom Anhänger muss man aber nicht abladen.Borsti hat geschrieben: Mo 19. Aug 2019, 17:23 Dann hättest du ein Prüfer der es durchgehen lässt. Ich kenne einen bei dem bekommst du Hu und Au ohne das er das Auto ansieht.
Kann es sein das Du da ein manifestiertes Trauma hast?langer hat geschrieben: Mo 19. Aug 2019, 17:50 Mag sein das der ein oder andere da jetzt noch Glück hat.
Als grösstes Problem sehe ich diese Unsicherheit, das es beim nächsten mal eben nicht mehr gut geht...![]()
Ja das mag so sein.Andreas_NRW hat geschrieben: Mo 19. Aug 2019, 20:09 ...Kann es sein das Du da ein manifestiertes Trauma hast?
Klaus - be_cool (!)langer hat geschrieben: Mo 19. Aug 2019, 22:51Ja das mag so sein.Andreas_NRW hat geschrieben: Mo 19. Aug 2019, 20:09 ...Kann es sein das Du da ein manifestiertes Trauma hast?
Was bleibt ist, das mir der letzte Prüfer klipp und klar gesagt hat das selbst meine bestehende 130er Eintragung beim nächsten Tüv
mit einem anderen Reifentyp als dem eingetragenen (ganz einfach, da es den eingetragenen nicht mehr gibt, ich andere bräuchte) Null und nichtig sei
und mir dann auch ein ausweichen auf einen anderen Reifentyp, selbst wenn es für diesen eine Herstellerfreigabe gäbe, nichts mehr nutzen würde.
Auch wenn einige von euch so cool sind, das dies eine Sache sei über die man sich keine Gedanken machen müsse... für mich gilt das unter diesen Umständen nicht.