Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025

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Moderator: Domitreffen

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Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025

Beitrag von steffen »

Da dieses Thema derzeit die Gemüter ziemlich erhitzt (meins auch), die Beiträge hierzu aber in diversen anderen Threads verstreut liegen, versuche ich mit diesem Faden, das Thema ein bisschen zu kanalisieren.
In letzter Zeit wurde diesbezüglich in ABE, TÜV Prüfer will mich ärgern und zuletzt in Der "wer kam wie durch den Tüv" Thread Rev. 2.0

Ich würde sagen, dass wir die Diskussion hier weiterführen sollten. Alles andere wird sonst unübersichtlich.
Das folgende Youtube-Video fand ich shconmal ganz brauchbar im Hinblick auf mögliche Kontrollen und wie die Polizei darauf reagieren würde:



Interessant finde ich vor allem die Aussagen von Ricky Lowag von der "Rennleitung 110" ab 09:10 Minuten.
Seine Aussage: Ein Polizist mit Sachverstand wird sich kaum an der sache aufhängen wenn man die richtigen Reifen fährt, diese aber (noch) nicht vom TÜV eingetragen wurden. Die bislang praktizierte Regelung mit den Herstellerfreigaben hat die ganzen Jahre prima funktioniert. Auch die Polizei sieht in der neuen Regelung keine (sicherheitsrelevanten) Vorteile für Motorräder ohne EG-Betriebserlaubnis.
Stellt sich mir halt nur die Frage wie viele Polizisten da draußen mit Sachverstand am Werk sind. :lol:

Und ab Minute 17:55 wird ein Anwalt interviewt, der ebenfalls der "Rennleitung 110" angehört.
Er meint: Sollte man in eine Kontrolle geraten und der Polizist (ohne Sachverstand) darauf bestehen, dass die Betriebserlaubnis erloschen sei, nur weil der (vom Hersteller freigegebene) montierte Reifen nicht eingetragen ist, soll man das seiner Rechtschutzversicherung geben. Es muss nur genug Klagen geben, damit diese unsinnige Regelung wieder kassiert wird.

Was ich anhand der Kommentare herauslesen konnte:
Scheinbar regelt die DEKRA das Thema etwas entspannter, als der TÜV.

Gruß,
Steffen
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Barniebutsch
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025

Beitrag von Barniebutsch »

Ich habe mir die Reifenbindung einfach austragen lassen. Gutachten nach § 21 für 42 € und 12 € Eintragung in den Fahrzeugschein. Preise gelten nur für Sachsen. :mrgreen:

Fahrzeugschein vorher:
P1030350.jpg
Fahrzeugschein nachher:
P1030352.jpg
Sollten an irgendeiner Stelle bei TÜV, DEKRA, Flensburg oder sonstwo, auf die ich keinen Zugriff habe, für meine Domi dennoch Reifenbindungen hinterlegt sein, würde ich so argumentieren: Die Betriebserlaubnis meiner Domi ist per Einzelgenehmigung/Einzelabnahme (Buchstabe "E" in Feld 17 vom Fahrzeugschein/Brief) erteilt worden. Alle zu beachtenden Details stehen im Fahrzeugschein. Folglich gilt: Keine Reifenbindung im Fahrzeugschein eingetragen = keine Reifenbindung für dieses Motorrad vorhanden. Färdsch.
Gruß aus dem Erzgebirge

Bernd
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025

Beitrag von steffen »

In der aktuellen MOTORRAD-Zeitschrift 23/2024 gibt es auch einen interessanten Artikel dazu.
Der Autor des Artikels hat sich kürzlich eine 1999er Honda VTR1000 Firestorm gekauft (Welch ein Zufall!). Diese 99er VTR hat noch eine EG-Zulassung und müsste theoretisch den kompletten Umsinn mit Einzeleintragung über sich ergehen lassen, während alle VTRs ab 2000, eine EU-Zulassung haben und somit die vereinfachte Rereglung greift. Die VTR aus 1999 ist allerdings exakt das gleiche Modell wie das 2000. (Meine ist aus 2001. Hurra!)

Es wird die Frage gestellt, wie man am besten mit der Situation umgeht wenn ein Motorrad keine EG-Zulassung hat. Es kann ja nicht sien, dass man alle paar Jahre €150,- oder mehr nur fürs Eintragen eines Reifens zahlen muss, nur weil der Hersteller meint, ihn umbenennen zu müssen.
Sie schlagen folgendes vor: Man soll den Passus "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" ändern in "Herstellerbescheinigung der Reifenkombination ist mitzuführen". Das wurde vom TÜV Süd (in diesem Fall von der Niederlassung in Tübingen) so gemacht.
Damit erreicht man zwar nicht den Stand eines EU-homologierten Motorrads, man darf aber alle Reifen fahren, für die es von den Reifenherstellern zum jeweiligen Motorrad eine Herstellerbescheinigung oder Serviceinformation gibt und Größe/Tragfähigkeit der Reifen sich nicht unterscheiden von den im Schein eingetragenen Daten.

Bei der örtlichen Polizei (Stuttgart) wurde auch nachgefragt, ob dieser geänderte Passus für sie in Ordnung geht.
Ich zitiere:
Stimmen alle wichtigen Daten des Reifens mit den Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 überein, passt die Freigängigkeit, dann dürften bei einer Kontrolle durch die Polizei keine Probleme auftreten.
Die nicht ganz klare Formulierung in den Serviceinformationen der Reifenhersteller, die teils von einem möglichen Erlöschen der Betriebserlaubnis sprechen, bieten im Einzelfall laut Polizei aber Raum für Missverständnisse. Hier gilt wie bei den Prüforganisationen, dass sich das neue Verfahren in Sachen Reifenbindung bei älteren Motorrädern erst flächendeckend durchsetzen muss.
Zitat Ende.


Was nehme ich daraus mit:
Erkenntnis 1: Die Technischen Überwachungsvereine sind sich untereinander auch nicht einig, wie damit umzugehen ist. Daraus folgt...
Erkenntnis 2: Ich werde, sobald es für meine Domi relevant wird, versuchen diesen vorgeschlagenen Weg zu gehen. Stellt sich der TÜV quer, gehe ich zur DEKRA (Bewohner der östlichen Bundesländer machen es umgekehrt, weil dort die DEKRA die erste Geige spielt!). Stellt sich die DEKRA quer, gehe ich zu den anderen (GTÜ und Konsorten).
Sollte es wider Erwarten Ärger mit der Rennleitung geben, geht die Sache an die Rechtschutzversicherung bzw. an den Anwalt. Wenn das viele andere auch machen, gibt es eine Klageflut. Diese wird aber aller Voraussicht nach nicht ausgefochten werden. Eher wird die Regelung gesetzesseitig wieder gekippt. Die Klagen würden somit lediglich als Druckmittel dienen, diesem Unfug ein Ende zu bereiten.
Den Rest lasse ich auf mich zukommen. Ich hatte bislang noch nie Probleme mit der Rennleitung wegen meiner Reifen. Man sollte haltz nciht unbedingt mit Slicks unterwegs sein.

Viele Grüße,
Steffen

P.S.: Was mir gerade einfällt: Gibt es hier im Forum eine Domi, die nach dem 01.01.2000 zugelassen wurde?
Falls ja, würde mcih interessieren was in der "Zulassungsbescheinigung Teil 1" unter "K" genau drin steht.
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025

Beitrag von steffen »

Barniebutsch hat geschrieben: So 27. Okt 2024, 21:52 Sollten an irgendeiner Stelle bei TÜV, DEKRA, Flensburg oder sonstwo, auf die ich keinen Zugriff habe, für meine Domi dennoch Reifenbindungen hinterlegt sein, würde ich so argumentieren: Die Betriebserlaubnis meiner Domi ist per Einzelgenehmigung/Einzelabnahme (Buchstabe "E" in Feld 17 vom Fahrzeugschein/Brief) erteilt worden. Alle zu beachtenden Details stehen im Fahrzeugschein. Folglich gilt: Keine Reifenbindung im Fahrzeugschein eingetragen = keine Reifenbindung für dieses Motorrad vorhanden. Färdsch.
Das ist aber auch wirklich ein Einzelfall, weil für Dein Grauimport eine Einzelgenehmigung erforderlich war.
Diese Argumentation wird bei mir nicht funktionieren. In Feld 17 steht kein E, sondern ein A.
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dieCobra
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025

Beitrag von dieCobra »

Wie schön, das Frau von Cobra eine Domi fährt mit dem Buchstaben <E> im KFZ Schein. keine Reifenbindung eingetragen.
Alle anderen Domis von mir haben >A< und >Reifenbindung gem. Betriebserlaubnis<......
Mal schauen, das geht nicht, einmal so oder so, für das gleiche Motorrad.

Grüße
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eric
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025

Beitrag von eric »

meine hat auch das E , hasste dat Paket bekommen... Andy

Gruss Stefan
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Walter31
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025

Beitrag von Walter31 »

"Reifenfreigabe gemäß Betriebserlaubnis"

Hab Freigabe an meiner UrDomi, EZ 1990, für fünf Reifenmarken, die unter der Bezeichnung nicht oder kaum mehr erhältlich sind. Steht auch auf einem Aufkleber auf der Schwinge. Der Aufkleber ist aber mittlerweile nicht mehr lesbar. Fahre jetzt Pirelli Scorpion Trail. Die HU (KÜS) 2023 war problemlos. Reifengröße nicht abweichend.

Bei meiner Ducati aus 2003, habe ich als abweichende Größe am Hinterrad, einen Michelin PIPO eingetragen. Der Michelin PIPO 3 war bei der letzten HU auch kein Problem (TÜV Süd)

Ich denke es wird nicht alles nicht so heiß gegessen wie gekocht. Mein nächstes Ziel ist die Markenbindung der abweichenden Größe am Hinterrad, an meiner Ducati los zu werden.
Ich werde berichten.

VG Walter

Andylh
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025

Beitrag von Andylh »

Moin
Bei mir im Schein steht drin Reifenfabeikattsbindung Gem. Betriebserlaubnis Beachten. Das bedeutet jetzt?


Gruß Andy
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dieCobra
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025

Beitrag von dieCobra »

Andylh hat geschrieben: Di 29. Okt 2024, 04:37 Moin
Bei mir im Schein steht drin Reifenfabeikattsbindung Gem. Betriebserlaubnis Beachten. Das bedeutet jetzt?


Gruß Andy
Das Du nur die Reifenmarke/n fahren darfst, die im alten Brief vermerkt sind. Im neuen Brief steht nx mehr drin, da musste beim Tüv/DEKRA nachfragen, was eingetragen ist. Die können das aufrufen.
Letzter meiniger Infostand:
Die Reifenmarkenbindung kann nur der Hersteller austragen. Was eigentlich unmöglich ist.
Du kannst einen neuen Reifen nach §21 Einzelabnahme kostenpflichtig (in NRW ca. 200,-€) eintragen lassen.
Sollte der nicht mehr später zu bekommen sein, geht das Spielchen wieder von Vorne los.
Voll bekloppt. Reine EU Schikane und Geldmacherrei.

Grüße
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025

Beitrag von dieCobra »

eric hat geschrieben: Mo 28. Okt 2024, 14:40 meine hat auch das E , hasste dat Paket bekommen... Andy

Gruss Stefan
Alles in Arbeit.
Eilt?

Grüße Andi
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025

Beitrag von steffen »

dieCobra hat geschrieben: Di 29. Okt 2024, 08:10 Voll bekloppt. Reine EU Schikane und Geldmacherrei.
Das ist keine EU-Schikane, sondern TÜV-Schikane.
Die Angleichung der Länder mittels EU-Recht in dieser Angelegenheit war eine gute Sache. Aber die nationale Umsetzung hierzulande ist fürcherlich. Warum macht man bei Motorrädern ohne EU-Zulassung die Sache so kompliziert wenn sich bereits 20 Jahre lang ein Verfahren bewährt hat?
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dieCobra
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025

Beitrag von dieCobra »

Die Bestimmung, das die Reifenfreigaben von den Herstellern nicht mehr Gültig sind. kommt von der EU.
Von irgend einem Trottel, der noch nie Motorrad gefahren ist.
Und der TÜV zieht mit.

Grüße
Andi
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Enola Gay
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025

Beitrag von Enola Gay »

Die Bestimmung, das die Reifenfreigaben von den Herstellern nicht mehr Gültig sind. kommt von der EU.
Andi - woher hast Du diese Weisheit ? - m.W. ist Steffens Version zutreffend ... ;

MfG. Herbert
... war nie wirklich weg - hab mich nur versteckt ... (Marius-M.-W.)
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025

Beitrag von Barniebutsch »

Also bei meiner Urdomi steht zwar auch ein "A" in Feld 17 im Fahrzeugschein, aber von Reifenbindung laut Betriebserlaubnis ist da nichts zu sehen.
P1030494.JPG
Folglich kann ich fahren was ich will, die Reifen müssen nur den Daten im Fahrzeugschein entsprechen.

Mit einer wie auch immer formulierten Reifenbindung im Fahrzeugschein würde ich zu einem Berechtigten fahren und darum bitten, diesen Passus zu streichen bzw. auszutragen. Als Begründung, falls danach gefragt wird, würde ich angeben, daß es diese Reifen nicht mehr zu kaufen gibt. Eine mitgeführte Reifenfreigabe eines Herstellers kann dabei sicher nicht schaden.
Bei meiner originalen Domi waren nur die Bridgestone TW 41/42 und die Dunlop K 506 als zulässige Reifen eingetragen. Die Austragung bzw. die Streichung der Reifenbindung erfolgte ohne das eine Erklärung zum Warum abgegeben werden mußte.
Denn es sollte ziemlich egal sein, ob die genehmigten Reifenfabrikate direkt im Fahrzeugschein stehen oder in einer Betriebserlaubnis hinterlegt sind, auf die Normalsterbliche keinen Zugriff haben, um sich informieren zu können.
Gruß aus dem Erzgebirge

Bernd
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025

Beitrag von dieCobra »

Enola Gay hat geschrieben: Di 29. Okt 2024, 19:36
Die Bestimmung, das die Reifenfreigaben von den Herstellern nicht mehr Gültig sind. kommt von der EU.
Andi - woher hast Du diese Weisheit ? - m.W. ist Steffens Version zutreffend ... ;

MfG. Herbert
Die EU hat's bestimmt, der TÜV muss es umsetzten. Und kassiert natürlich fleißig.
Habs gelesen in einem EU BLatt.
Muss ich raussuchen.
Ist schon 5 Jahre her, das ich damit zur DEKRA maschiert bin.
Grüße
Andi
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025

Beitrag von Enola Gay »

Muss ich raussuchen.
Dann 'such_ma_Raus' 8-) - ich glaube nicht, dass Du 'Fündig' wirst (!)
Ich warte - und werde gegebenenfalls erinnern ... ;

mfG. Herbert
... war nie wirklich weg - hab mich nur versteckt ... (Marius-M.-W.)
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025

Beitrag von dieCobra »

Nx TÜV
hier Du lesen; :D
Verkehrsblatt“ 15-2019
Grüße
Andi
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025

Beitrag von Enola Gay »

dieCobra hat geschrieben: Fr 1. Nov 2024, 18:34 Nx TÜV
hier Du lesen; :D
Verkehrsblatt“ 15-2019
Grüße
Andi
Hallo Andi - falls Du deinem Beitrag etwas angefügt hast, ist nichts zu sehen (!)
Wenns hier nicht funktioniert, dann gerne bitte per PN;

vielen Dank vorab - Herbert
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025

Beitrag von steffen »

Andi, in dem Verkehrsblatt steht nur drin auf welche Vorgehensweise sich Bund und Länder abgestimmt haben in Bezug auf die Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern.
Aber diese Vorgehensweise, die absoluter Krampf ist, wurde nicht so von der EU vorgegeben. Die haben sich unsere TÜV-Lobbyisten so ausgedacht und sind damit bei Bund und Länder hofieren gegangen nach dem Motto "das muss ab sofort jetzt so gemacht werden".

Hier der Link zum BMDV: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Arti ... aeder.html


Gruß,
Steffen
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