Hmm... wie und wo fange ich jetzt an?
Erstmal eine Klarstellung:
Dieser Beitrag soll keine Aufforderung dazu sein, Kilometerzähler an Fahrzeugen zu manipulieren!
Der Ersteller des Beitrags (Domi57) hat im Sinn, einen für sich nach der Restaurierung seines Motorrads frischen Kilometerstand herzustellen. Es ist nicht in seinem Sinne, das Motorrad mit diesem Kilometerstand zu verkaufen und potentielle Käufer damit zu täuschen oder sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen.
Sollte er irgendwann in der Zukunft sein Motorrad verkaufen wollen, ist er verpflichtet, Auskunft über den echten Kilometerstand zu geben!
Wer jetzt meint, anhand der Beschreibungen unbedingt einen mechanischen(!) Kilometerzähler zu manipulieren, um daraus finanzielle Vorteile zu erlangen, handelt vorsätzlich gegen das Gesetz und macht sich strafbar.
Hiervon distanziere ich mich als Forums-Administrator eindeutig.
Die
Gesetzeslage in Deutschland sieht folgendermaßen aus. Ich finde, dass dieser Auszug hier durchaus im Forum gepostet werden soll, damit das klar ist und den Leuten bewusst wird:
§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2.die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3.eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.
(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.
Der Gesetzestext bezieht sich überwiegend auf moderne, elektronische Wegstreckenzähler. Und da bin ich zu 100% gegen eine Manipulation. Bei einem mechanischen Wegstreckenzähler ist immer noch ein deutlicher manueller Aufwand nötig. Ob dieser gerechtfertig ist, ist eher fragwürdig, zumal auch die Mechanik unter dieser Maßnahme deutlich leiden kann.
Wie die Gesetzeslage in der Schweiz aussieht, ist mir nicht bekannt. Mauro (Domi57) handelt auf seine eigene Verantwortung.
Soviel zu diesem Thema.
Was das Thema löschen des Threads betrifft:
Meine persönliche Meinung:
Ich bin gegen Zensur. Ich mag es nicht, in voreiligem Gehorsam alles zu löschen was irgendwie ansatzweise "problematisch" sein könnte.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Ich möchte nicht wissen, wie viele Menschen mit nicht mehr originalem Wegstreckenzähler unterwegs sind, weil sie ihr Moped umgebaut und dadurch das originale Tachoelement entfernt haben. So lange diese Leute beim Verkauf ihres Fahrzeugs ehrlich bleiben, passiert auch nichts.
Und daran appelliere ich: Bleibt aufrichtig!
Aber letzten Endes hat Mauro das letzte Wort. Er ist der Ersteller des Threads. Wenn es ihm lieber ist, dass ich diesen Thread komplett lösche, dann werde ich das tun. Er muss mir nur Bescheid geben.
Ich glaube ich bin fertig.
Steffen