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Kennzeichenneigung bei Motorrädern

Verfasst: Fr 11. Jan 2019, 22:22
von dieCobra
Uffgepasst

Auf der Suche nach dem genauen § der Kennzeichenverordnung bin ich auf folgenden gestoßen.
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php
Absatz 7
Grund war die genaue Bestimmung des Neigungswinkel beim Montieren des neuen Kennzeichenhalters am Motorrad des Sohnes einer CBR 650 FA.
Diese allgemein angenommen 30° Neigungswinkel von der Vertikalen sind nämlich grundlegend falsch.
Diese gilt nur für das vordere Kennzeichen!!!!!!
Für das hintere gilt nur die Sichtbarkeit ( ca. 40m für einen Beobachter) in der Verlängerung von 30°der Fahrzeuglängsachse beiderseitig, also rechts und links, Ergo horizontal.
Also sind für mich alle polizeilichen Tätigkeiten, die mit einem Geodreieck den 30° Neigungswinkel aus der Vertikalen feststellen wollen, nicht richtig.
Was meint Ihr dazu?
Ich lasse die Sache noch von meinem RA überprüfen.

Grüße
Andi

Re: Kennzeichenneigung bei Motorrädern

Verfasst: Fr 11. Jan 2019, 23:23
von dieCobra
Die obere Zeichnung/Skizze gibt die Sichtbarkeit in der Waagerechten an, in Bezug auf die untere Skizze aus der Senkrechten.
D.h. in diesem Bereich darf das Nummernschild durch nichts verdeckt sein.
In dem Bezug auf die Senkrechte ( Zeichnung 2) halte ich die neben der Achse an der Seite montierte Schilder für grenzwertig, nur mal so nebenbei gesagt.
Grüße
Andi

Re: Kennzeichenneigung bei Motorrädern

Verfasst: Fr 11. Jan 2019, 23:24
von Andreas_NRW
Kann es sein das Ihr hier "alte" Vorschriften zitiert?
In dem Link zum Verkehrsportal ist kein Euro-Kennzeichen beschrieben.
Hier ein Link mit neuerem Datumsbezug in dem auch Größe und Inhalt der aktuellen Beschilderung erwähnt sind :
https://kfz-Kennzeichen-abc.de/kennzeic ... nnzeichen/

Re: Kennzeichenneigung bei Motorrädern

Verfasst: Fr 11. Jan 2019, 23:28
von Andreas_NRW
Ach und noch was....
Bei der sehr umfangreichen Vollabnahme von LuckySeven war das ein Punkt des TÜV-Sachverständigen
die genaue Betrachtung ob meine Nummernschild-Anbringung passt.
Und da wurde auch das mit den max. 30Grad aus der Senkrechten geprüft.

Re: Kennzeichenneigung bei Motorrädern

Verfasst: Fr 11. Jan 2019, 23:40
von Andreas_NRW
Moderation: den Thread nach "Technik/Sonstiges" verschoben

Re: Kennzeichenneigung bei Motorrädern

Verfasst: Sa 12. Jan 2019, 00:18
von dieCobra
Sehr unübersichtlich....

Grüße
Andi

Re: Kennzeichenneigung bei Motorrädern

Verfasst: Sa 12. Jan 2019, 10:52
von Mehrheit
Zur Verhinderung von Augenkrebs ist das auch besser so..... :-)

Re: Kennzeichenneigung bei Motorrädern

Verfasst: Sa 12. Jan 2019, 11:38
von CCM-Marek
Warum? Wenn der Winkel passt (was bei einem sehr steilen Heck der Fall sein kann), spricht nichts dagegen.
Meist wird aber diskutiert, ob das Kennzeichen überhaupt “negativ“ gestellt sein darf.

Das Thema ist aber so alt wie die Kennzeichen selbst, der Wissensstand der Polizei sehr unterschiedlich.
Und letztendlich macht auch der Ton die Musik sowie die Art des Moppeds. Habe ich eine Sumo und das Kennzeichen fast waagerecht, obwohl man es richtig montieren könnte, kann es mehr Stress geben als bei einem umgebauten Motorrad wo es “nicht anders geht“. Natürlich sollte man immer so umbauen, daß alles regelkonform ist.

Btw ich denke es gibt mehr illegale Enduros/supermotos/scrambler/chopper als streetfighter. Bei Enduros verbaut ja jeder zweite eine andere Lampenmaske, ein anderes Heck etc. Und es juckt niemanden obwohl man die Änderung eigentlich auch eintragen müsste. Bei Fightern ist eigentlich immer die Verkleidung ausgetragen, der geänderte Heckrahmen sowie die neuen Plastikteile eingetragen. Das muss man erst einmal so hinbekommen. Daher auch nicht verwunderlich, daß viele 88er Rahmen verwenden. :)

LG
Marek

Re: Kennzeichenneigung bei Motorrädern

Verfasst: Sa 12. Jan 2019, 11:42
von sb3
Alte Moppeds sind nach den Landesvorschriften zugelassen, in Folge dessen
kann man sich nicht wirklich auf die Regelungen nach EU Zulassung berufen.
Also gelten sreng genommen die alten deutschen Vorschriften .... z.B. auch
in Bezug auf Radabdeckungen, was aber weitaus unkritischer ist.

Fakt ist das der Kennzeichenwinkel gerne auch zu Stilllegungen vor Ort
missbraucht wird. In By gab es sogar Fälle in denen Strafverfahren eingeleitet
wurden. Das ist unverhältnismäßig wurde aber trotzdem durchgezogen.

Ergo wer keinen Stress will hält sich an die 30°, auch wenn das sehr viele nicht
tun und es anscheinend auch oft durchgeht.

Re: Kennzeichenneigung bei Motorrädern

Verfasst: Sa 12. Jan 2019, 11:47
von sb3
CCM-Marek hat geschrieben: Sa 12. Jan 2019, 11:38 Btw ich denke es gibt mehr illegale Enduros/supermotos/scrambler/chopper als streetfighter. Bei Enduros verbaut ja jeder zweite eine andere Lampenmaske, ein anderes Heck etc. Und es juckt niemanden obwohl man die Änderung eigentlich auch eintragen müsste. Bei Fightern ist eigentlich immer die Verkleidung ausgetragen, der geänderte Heckrahmen sowie die neuen Plastikteile eingetragen. Das muss man erst einmal so hinbekommen. Daher auch nicht verwunderlich, daß viele 88er Rahmen verwenden. :)

LG
Marek

Neeee,

andere Schutzbleche und (zugelassene) Scheinwerfer müssen nicht eingetragen werden.
Ein Rennhöker theoretisch hingegen schon.


Das mit dem "nicht anders geht" wird höchstens bei Autos akzeptiert (z.B. US Cars) oder
einem E-Type mit Klebenummernschild vorne.

Re: Kennzeichenneigung bei Motorrädern

Verfasst: Sa 12. Jan 2019, 12:50
von CCM-Marek
Andere Scheinwerfer müssen nicht eingetragen werden. Soweit richtig. Aber andere Lampenmasken hingegen schon. War vorher eine Verkleidung montiert muss sie ausgetragen werden. Dann ist es widerum egal was für ein (zugelassener) Scheinwerfer montiert ist.

Und bei den Schutzblechen liegst du auch nicht immer richtig. Es gibt Kotflügel/Schutzbleche aus GFK. Die werden auch eingetragen.

Ich wollte aber eigentlich garnicht so sehr ins Detail gehen, sondern nur auf ein wenig mehr Toleranz hinweisen. So dass nicht alles was einem selbst fremd vorkommt, auch illegal sein muss. :)

LG
Marek

Re: Kennzeichenneigung bei Motorrädern

Verfasst: Sa 12. Jan 2019, 15:31
von sb3
Nein,
Schutzbleche bedürfen keiner Eintragung.
Egal aus was sie sind.

Mit dem Eintragen kann man es auch übertreiben.

Re: Kennzeichenneigung bei Motorrädern

Verfasst: Sa 12. Jan 2019, 17:28
von CCM-Marek
Ich meine schon richtige Kotflügel und die sind genauso eintragungspflichtig wie andere Verkleidungsteile wenn sie z.B. aus GFK sind. Man darf nicht vergesden, dass es nicht nur alte, langsame Motorräder gibt. Bei einigen Rennhobeln haben Verkleidungsteile aerodynamische Funktionen und auch welche aufs Abgasverhalten durch Ram-Air. Den Tüv-Prüfer, der das einfach so abeinkt, möchte ich sehen. :)

Diese Eintragung hab ich unzählige male gesehen. Lampenmaske, Bugspoiler, Heck, Kotflügel...

Ansonsten GFK-Teil montieren, einen Passanten umfahren und abwarten was da kommt. Oder einen labbrigen Enduro-Kotflügel an ein 300+Motorrad montieren und beim Tüv vorfahren. ;)

Aber wie einst schon formuliert wurde, die Ursprungsfrage ist geklärt.

LG
Marek

Re: Kennzeichenneigung bei Motorrädern

Verfasst: Sa 12. Jan 2019, 20:56
von Saruman
Bei den diversen Anbauteilen (Kotflügel, Bugspoiler, etc.) geht es glaube ich eher um das verwendete Material (von wegen splittern). Hat man ein Motorrad, welches mit oder ohne Verkleidung in den Handel gekommen ist, muß man meistens nichts ein- oder austragen. Das ist dann oft nicht in den Papieren vermerkt. Alles in allem kommt es doch immer auf den Ingenieur oder Sheriff an. Und, die Sheriffs haben mittlerweile speziell geschulte Mitarbeiter....

Re: Kennzeichenneigung bei Motorrädern

Verfasst: So 13. Jan 2019, 12:06
von sb3
Es ist trotzdem so das Schutzbleche nicht eingetragen werden müssen.
Höker, Lampenmasken, Bugspoiler und Verkleidungen hingegen schon.

Übrigens hilft die Eintragung an sich überhaupt nichts, außer Übereifrige
Kontrollettis abzuhalten.
Ist sie grenzwertig oder regelwiedrig wird sie im Falle des Falles angezeifelt
und man ist so weit wie ohne .....


Wenn du 5 Min nach der TÜV Prüfung einen wegen Bremsversagen umfährst
bist auch du schuld und nicht der vom TÜV.

Re: Kennzeichenneigung bei Motorrädern

Verfasst: So 13. Jan 2019, 15:39
von CCM-Marek
Daa ist jetzt nicht böse gemeint, aber ich glaube das führt zu nichts.
Ich schrieb, daß nicht alles was einem komisch vorkommt (z.B. am Fighter) illegal sein muss und jetzt ist man soweit, daß Eintragungen nichtig sind und Fahrzeuge nicht bremsen.

Ja, du hast Recht. Man kann nicht nur mit Eintragungen übertreiben, sondern auch mit der Skepsis. :roll:

Im Netz sowie bei den offiziellen Stellen findet man Infos zu GFK/Carbon-Teilen und deren Verwendung.

LG
Marek

Re: Kennzeichenneigung bei Motorrädern

Verfasst: So 13. Jan 2019, 18:53
von sb3
Stimmt .... ist sinnlos.

Re: Kennzeichenneigung bei Motorrädern

Verfasst: So 13. Jan 2019, 20:53
von steffen
Leute, bevor Ihr Euch noch komplett in die Haare bekommt: => TÜV Hanse informiert: "Tipps für Motorradfahrer" (PDF)

Ich zitiere:
Radabdeckung, § 30, 36a StVZO
  • für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt).
  • für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben.
  • eine übertriebene Radabdeckungsdemontage sollte dennoch vermieden werden. Ergibt sich aus der Veränderung eine Verkehrsgefährdung, kann die Radabdeckung möglicherweise gefordert werden.
  • siehe auch z.B. Anbauvorschrift “Rückstrahler” oder “Schlussleuchten”.
Von einem speziellen Material, wie z.B. Gfk, ist da nicht die Rede.

Gruß,
Steffen

Re: Kennzeichenneigung bei Motorrädern

Verfasst: Mo 14. Jan 2019, 18:30
von CCM-Marek
https://shop.motofreakz.de/Umbau-Stylin ... 22679.html
Mgm baut seit Ewigkeiten Fighterteile und nicht umsonst steht da wie man diese Teile mit dem dazugehörigen Materialgutachten einträgt.

https://www.ilmberger-carbon.de/Carbon/ ... iavel.aspx
Hier gibt es einen Modellspezifischen Kotflügel, daher gibt es eine ABE dazu.

https://m.louis.de/artikel/hinterrad-ab ... n/10008066
Selbst Louis hat Teile im Sortiment, die eine ABE dabei haben.

https://www.adac.de/infotestrat/motorra ... orrad.aspx
Hier kann man auch nachlesen, dass das Material nicht egal ist.

https://www.motorradonline.de/werkstatt ... 55769.html
Und selbst bei Motorradonline steht beim Passus eintragungspflichtig der Begriff “Kotflügel“.

Wie man sieht, hätten sich viele Leute viel Geld sparen können, indem sie einfach mal hier ins Forum geschaut hätten. ;)

LG
Marek

Re: Kennzeichenneigung bei Motorrädern

Verfasst: Di 15. Jan 2019, 01:24
von sb3
Ja, hätten sie zum Teil auch.

Die Leute wollen heute alle was wo TÜV drauf steht, deswegen
lassen die großen Anbieter praktisch alles prüfen, ob nötig oder
nicht. Man will keine Diskussion.

Bei sehr knappen Schutzblechen kann das auch u. U. sinnvoll sein
wenn man den Kram auch verkaufen will, da es sonst gerne mal
bei z.B. einer Kontrolle bemängelt wird. Das sie oft trotzdem
zu klein sind ist eine andere Frage.

Bei Fighter Teilen reagieren eh alle immer mit großen Augen,
deswegen kauft den Kram sonst keiner. Bei den großen Carbon
Heinis das Gleiche weil man nachweisen will das es kein Müll ist
und das Material geeignet ist.
Früher reichte dafür ein Materialgutachten (z.B. für Höker).
Das Problem war das es teilweise sehr minderwertige Carbonteile
gab wo von den Prüfern angezweifelt wurde das sie halten bzw.
das Material geeignet ist. Da diese Diskussionen ein großer
Händler nicht will und Carbonteile sehr teuer sind .... läßt er lieber
prüfen.


An einem alten Mopped wie der Domi müssen die Schutzbleche
nicht eingetragen werden, dabei bleibe ich.

Re: Kennzeichenneigung bei Motorrädern

Verfasst: Di 15. Jan 2019, 08:24
von TB+
Wie dem auch sei, in Italien wäre ich mit gewissen Umbauten vorsichtig. Die Cops sind unberechenbar. Am Gardasee haben sie die Kawa eines Mädels an Ort und Stelle stillgelegt, weil die Neigung des Nummernschildes nicht passte.

Gruss

Re: Kennzeichenneigung bei Motorrädern

Verfasst: Di 15. Jan 2019, 08:28
von Saruman
Normale Schutzbleche trägt man in der Regel auch nicht ein. Acerbis, Polisport, etc. legen eh nix bei um die Teile eintragen zu lassen, was auch keiner macht und niemanden interessieren würde. In anderen Ländern gelten oft wieder andere Regeln. Hier sollte man dann vorsichtig mit Umbauten sein, auch wenn diese in Dtl. abgesegnet sind.
Materialgutachten. Hier ist genau genommen die Abnahme sehr umfangreich. Bei z.B. einen Spoiler muss das Fahrzeug theoretisch auch im Windkanal getestet werden, sonst ist die Abnahme nichtig. Sagt ja schon der Name. Das Gutachten bezieht sich nur auf das Material, nicht auf den Anbau.
Die Anbieter der Teile haben hier natürlich je nach Gutachten (Materialgutachten, Teilegutachten, ABE) unterschiedliche Kosten. Produziert man nur 200Stück, werden die Kosten für eine ABE nicht rein kommen. Deshalb dann nur ein Gutachten welches für den Endverbraucher höheren Zeitaufwand und zusätzliche Ausgaben bedeutet.