Der "wer kam wie durch den Tüv" Thread Rev. 2.0
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Re: Der "wer kam wie durch den Tüv" Thread Rev. 2.0
Mein Schrauber hat mir gesagt, sein tüver kommt erst wieder nun im August... Ich muss noch warten
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Re: Der "wer kam wie durch den Tüv" Thread Rev. 2.0
August hamma ja jetzt.
Ich musste auch eine Woche länger warten, weil zu viel los war bei meinem ex FHH.
Gruß,
Steffen
Ich musste auch eine Woche länger warten, weil zu viel los war bei meinem ex FHH.
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Re: Der "wer kam wie durch den Tüv" Thread Rev. 2.0
Ich bin morgen dran
Zuvor aber Gummi wechseln und die Bremsscheiben erneuern.
Nicht für den TÜV, sondern für mich und die Sicherheit.
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Gruß
Hogi
Reisen bildet, baut Vorurteile ab und veredelt den Geist!
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Re: Der "wer kam wie durch den Tüv" Thread Rev. 2.0
Mahlzeit,
habe meine NX RD08 heute beim Schrauber meines Vertraues abgeholt. War etwas gespannt, da die gute 10 Jahre ohne TÜV in der Garage gestanden hat. Alles ist bestens, ohne Mängel. Andi hatte den Vergaser auf Vordermann gebracht. Interessant war, daß ich neue Reifen habe draufziehen lassen und zwar den Tourance, und der hat lt. Metzeler für die RD08 seit 07/2020 keine Freigabe mehr. Mein Schrauber meinte nur trocken "ich hab die Freigabe von meinem Lieferanten" und damit war der Drops gelutscht.
Also freue ich mich jetzt auf entspannte Touren, aber ich hoffe bei gemäßigten Temperaturen.
Viele Grüße
Dirk
habe meine NX RD08 heute beim Schrauber meines Vertraues abgeholt. War etwas gespannt, da die gute 10 Jahre ohne TÜV in der Garage gestanden hat. Alles ist bestens, ohne Mängel. Andi hatte den Vergaser auf Vordermann gebracht. Interessant war, daß ich neue Reifen habe draufziehen lassen und zwar den Tourance, und der hat lt. Metzeler für die RD08 seit 07/2020 keine Freigabe mehr. Mein Schrauber meinte nur trocken "ich hab die Freigabe von meinem Lieferanten" und damit war der Drops gelutscht.
Also freue ich mich jetzt auf entspannte Touren, aber ich hoffe bei gemäßigten Temperaturen.
Viele Grüße
Dirk
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Re: Der "wer kam wie durch den Tüv" Thread Rev. 2.0
Das halte ich für ein Gerücht. Metzeler hat mir vor einigen Tagen auf meinen Wunsch hin Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den Tourance (für die RD 08 und für die RD 02) zugesandt. Woher stammt diese Information?
Beste Grüße
Wolf-Ingo
Αἰθίοπές τε <θεοὺς σφετέρους> σιμοὺς μέλανάς τε
Θρῆικές τε γλαυκοὺς καὶ πυρρούς <φασι πέλεσθαι>.
Wolf-Ingo
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Re: Der "wer kam wie durch den Tüv" Thread Rev. 2.0
Hallo Nergal,
Ich habe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Nr. 16085/5 mit Unterschriftsdatum 16.05.2019, da ist der Tourance noch drauf und ich habe eine Herstellerbescheinigung mit der selben Nummer mit Unterschriftsdatum vom 01.07.2020, da ist der Tourance nicht mehr mit drauf. Ich habe allerdings nicht direkt bei Metzeler nachgefragt. Was noch auffällig war, auf der "Alten" Standen noch Pirelli und Metzeler in der Headline, auf der "Neuen" nur noch Pirelli. Das würde ja zum Entfall des Metzeler Reifens passen. Auf der Metzeler Homepage finde ich keine entsprechende Bescheinigung. Evtl. kannst du mir ja da weiterhelfen.
Viele Grüße
Dirk
Ich habe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Nr. 16085/5 mit Unterschriftsdatum 16.05.2019, da ist der Tourance noch drauf und ich habe eine Herstellerbescheinigung mit der selben Nummer mit Unterschriftsdatum vom 01.07.2020, da ist der Tourance nicht mehr mit drauf. Ich habe allerdings nicht direkt bei Metzeler nachgefragt. Was noch auffällig war, auf der "Alten" Standen noch Pirelli und Metzeler in der Headline, auf der "Neuen" nur noch Pirelli. Das würde ja zum Entfall des Metzeler Reifens passen. Auf der Metzeler Homepage finde ich keine entsprechende Bescheinigung. Evtl. kannst du mir ja da weiterhelfen.
Viele Grüße
Dirk
Zuletzt geändert von Amigo am Sa 8. Aug 2020, 17:02, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Der "wer kam wie durch den Tüv" Thread Rev. 2.0
Bin gestern auch mal beim TüV vorgefahren. Grund: Rad-Reifenkombination was den Heidenau K60 Scout auf meiner KTM 1190 ADV angeht. Reifengröße identisch mit denen in den Fahrzeugpapieren. Laut mehrfacher Info währe dieser mit dem Geschwindigkeitsindex W (ab 250km/h) nicht mehr zulässig. Prüfingenieur war der Meinung, daß dieser mit dem entsprechend sichbar aufgeklebten Sticker mit entsprechender max. Geschwindigkeit, in diesem Fall max. 190km/h, immer noch als M+S zulässig ist. Auch das mit dem Geschwingigkeitsaufkleber habe ich schon anders gehört bzw. gelesen. Er konnte und wollte diese Aussage aber nicht 100%ig bestätigen, weil ich noch ergänzte, ohne Schneeflockensymbol. Gibt es zumindest bei Heidenau für Mopeds nicht. Er bat mich zu jemand anderem mitzukommen. Ein weiterer Prüfingenieur, Polizist a.D. (interessant). Der wiederum bestätigte die Aussage des ersten Ingenieurs und bat mich wiederum eine Fahrzeugscheinkopie zu hinterlassen. Sie hätten einen Fachjuristen, der sich dem Thema annehmen wird. Heute morgen Anruf vom a.D. Polizisten, mit der Frage, ob ich ihm meine Internetadresse geben wolle, so kann er mir nach Dienst (ja was denn nun? a.D. oder im D. ?) alles schwarz auf weiß zusenden. Im Gespräch am Telef. hat er mir die weitere Verwendung bzw. Benutzung dieses K60 Scout ohne Schneeflockensymbol mit max. Aufkleber bis 2024 bestätigt.
Jetzt bin ich mal auf das schwarz auf weiß gespannt.
Jetzt bin ich mal auf das schwarz auf weiß gespannt.
...was ich heute nicht mache, mache ich morgen, oder besser übermorgen, dann kann ich morgen das machen, was ich gestern nicht gemacht habe...
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Re: Der "wer kam wie durch den Tüv" Thread Rev. 2.0
Einen "T" Reifen als "W" eintragen zu lassen wird niemals klappen. Oder verstehe ich da was falsch?Nickless hat geschrieben: ↑Sa 8. Aug 2020, 14:59 Bin gestern auch mal beim TüV vorgefahren. Grund: Rad-Reifenkombination was den Heidenau K60 Scout auf meiner KTM 1190 ADV angeht. Reifengröße identisch mit denen in den Fahrzeugpapieren. Laut mehrfacher Info währe dieser mit dem Geschwindigkeitsindex W (ab 250km/h) nicht mehr zulässig. Prüfingenieur war der Meinung, daß dieser mit dem entsprechend sichbar aufgeklebten Sticker mit entsprechender max. Geschwindigkeit, in diesem Fall max. 190km/h, immer noch als M+S zulässig ist. Auch das mit dem Geschwingigkeitsaufkleber habe ich schon anders gehört bzw. gelesen. Er konnte und wollte diese Aussage aber nicht 100%ig bestätigen, weil ich noch ergänzte, ohne Schneeflockensymbol. Gibt es zumindest bei Heidenau für Mopeds nicht. Er bat mich zu jemand anderem mitzukommen. Ein weiterer Prüfingenieur, Polizist a.D. (interessant). Der wiederum bestätigte die Aussage des ersten Ingenieurs und bat mich wiederum eine Fahrzeugscheinkopie zu hinterlassen. Sie hätten einen Fachjuristen, der sich dem Thema annehmen wird. Heute morgen Anruf vom a.D. Polizisten, mit der Frage, ob ich ihm meine Internetadresse geben wolle, so kann er mir nach Dienst (ja was denn nun? a.D. oder im D. ?) alles schwarz auf weiß zusenden. Im Gespräch am Telef. hat er mir die weitere Verwendung bzw. Benutzung dieses K60 Scout ohne Schneeflockensymbol mit max. Aufkleber bis 2024 bestätigt.
Jetzt bin ich mal auf das schwarz auf weiß gespannt.
Wenn der Reifen "langsamer" als dein Motorrad ist, brauchst du einen Aufkleber.
M+S hat keinerlei rechtliche Bedeutung. Willst Du Winterreifen auf deinem Bock?
Vielleicht hab ich auch was falsch verstanden. Rolf, schreib mir gerne n PN.
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Re: Der "wer kam wie durch den Tüv" Thread Rev. 2.0
Du meinst sicher (hoffentlich) das er deine E-Mail-Adresse wollte ?!?
Grüsse langer
"Kunst muss es sein, wenn man‘s nicht kann... denn wenn man‘s kann, ist‘s keine Kunst"
Der Niedergang deutscher Ingenieurskunst begann mit dem DIN Stecker, ungeeigneten Materialien und beschleunigt mit VW...
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Re: Der "wer kam wie durch den Tüv" Thread Rev. 2.0
@ Gurke: Da hast du bestimmt falsch verstanden!
Ich könnte, wenn ich wollte 250 fahren. Der Heidenau ist aber nur bis 190 zugelassen. Ich fahre den Heidenau deshalb, weil ich in Scandinavien mit diesem auf Gravelroads sehr gut fahren kann, weil er auf Asphalt klebt wie Uhu und weil er mir sogar bei Regenfahren eine Sicheheit gibt. Zudem reichen mir die 190, weil ich mit Touratec Koffer eh nur 130 fahren darf. Und die Frage war, nach all den neuen Regeln, darf ich den noch weiter fahren, oder fällt er wegen dem Geschwindigkeitsindex jetzt für mich weg.
Wie ich von meinem Reifenhändler erfahren habe , ist es auch kein Radial, sondern Gürtelreifen. Und ich möchte wegen Unwissendheit nicht evtl. ein Knöllchen mit erlischen der Betriebserlaubnis kassieren. Das Geld kommt in den Tank.
Gruß, Rolf
Ich könnte, wenn ich wollte 250 fahren. Der Heidenau ist aber nur bis 190 zugelassen. Ich fahre den Heidenau deshalb, weil ich in Scandinavien mit diesem auf Gravelroads sehr gut fahren kann, weil er auf Asphalt klebt wie Uhu und weil er mir sogar bei Regenfahren eine Sicheheit gibt. Zudem reichen mir die 190, weil ich mit Touratec Koffer eh nur 130 fahren darf. Und die Frage war, nach all den neuen Regeln, darf ich den noch weiter fahren, oder fällt er wegen dem Geschwindigkeitsindex jetzt für mich weg.
Wie ich von meinem Reifenhändler erfahren habe , ist es auch kein Radial, sondern Gürtelreifen. Und ich möchte wegen Unwissendheit nicht evtl. ein Knöllchen mit erlischen der Betriebserlaubnis kassieren. Das Geld kommt in den Tank.
Gruß, Rolf
...was ich heute nicht mache, mache ich morgen, oder besser übermorgen, dann kann ich morgen das machen, was ich gestern nicht gemacht habe...
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Re: Der "wer kam wie durch den Tüv" Thread Rev. 2.0
Warum du den Scout fährst, ist mir wohl bewusst. Der ist gut! Und ja, wenn du ihn haben willst brauchst du einen Sticker, wenn der Bock eine höhere max. Geschwindigkeit erreichen kann.
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Re: Der "wer kam wie durch den Tüv" Thread Rev. 2.0
Ich habe den Scout auch auf meiner Tiger und die läuft auch über 200km/h. Ist recht grenzwertig das ganze. Nebenbei bemerkt, ein hervorragender Allrounder.
Es gab da ein Stichtagdatum, bis zu dem man sich mit dem 190 km/h Aufkleber in Sicherheit wiegen konnte. Ich glaube es war 31.12.17. Bis dahin musste der Reifen produziert worden sein.
Ich habe damals versucht mich dahingehend schlau zu machen. Da gibt es so viel Wischiwaschi in den Veröffentlichungen.... ich denke da blickt kein Gesetzesvertreter durch. Also habe ich mir gesagt: What else, no risk no fun.
Mein Reifenhändler hat sich damals sehr schwer damit getan, mir den Reifen zu verkaufen und aufzuziehen. Ein paar Monate später bei der HU war der Ingenieur völlig aus dem Häuschen. Er hatte genau das gleiche Farzeug und liebäugelte genau mit diesen Reifen. Jetzt wollte er alles darüber wissen....
Der nächste Reifen auf der Tiger wird von einer klareren Legalität sein. Aber geil ist der Scout schon.
Gruß Uwe
Es gab da ein Stichtagdatum, bis zu dem man sich mit dem 190 km/h Aufkleber in Sicherheit wiegen konnte. Ich glaube es war 31.12.17. Bis dahin musste der Reifen produziert worden sein.
Ich habe damals versucht mich dahingehend schlau zu machen. Da gibt es so viel Wischiwaschi in den Veröffentlichungen.... ich denke da blickt kein Gesetzesvertreter durch. Also habe ich mir gesagt: What else, no risk no fun.
Mein Reifenhändler hat sich damals sehr schwer damit getan, mir den Reifen zu verkaufen und aufzuziehen. Ein paar Monate später bei der HU war der Ingenieur völlig aus dem Häuschen. Er hatte genau das gleiche Farzeug und liebäugelte genau mit diesen Reifen. Jetzt wollte er alles darüber wissen....
Der nächste Reifen auf der Tiger wird von einer klareren Legalität sein. Aber geil ist der Scout schon.
Gruß Uwe
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Re: Der "wer kam wie durch den Tüv" Thread Rev. 2.0
Gestern Abend von einem TüV Beamten wegen meiner Nachfrage zum Heidenau K60 Scout zugesand bekommen.
Hier nimmt der Heidenau Motorradreifen Vertriebsleiter Pierre Schäffer Stellung.
news_24
24.11.2017
WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Ja, die unsinnige Winterreifenpflicht für Motorräder wurde aufgehoben.
Jedoch hat die Neuerung wieder einmal nur den Fokus auf die Mehrspurfraktion.
Man kann jetzt lamentieren und die Schuld beim Gesetzgeber suchen, ABER, einige Reifenhersteller haben es schlicht versäumt, in den jahrelangen Diskussionen zur Reform der Winterreifenpflicht, die Interessen der Zweiradkollegen auch mit einzubringen.
Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und der §36 StVZO wurde überarbeitet.
Die aktuellen internen Versuche der Verbände, hier noch etwas zu verändern, oder gar abenteuerliche Interpertationen der neuen Regelung zu konstruieren, hilft dem Motorradfahrer jetzt wenig.
Was war, bzw. ist passiert?
Wir erläutern jetzt nicht das Thema Winterreifen-Pflicht, sondern was ändert sich für die Motorrad-Fahrer grundsätzlich.
Die Zweirad-Reifenhersteller nutzten über Jahrzehnte eine Gesetzeslücke, die der Gesetzgeber nun (ob richtig oder falsch) geschlossen hat.
Aufgrund ihres grobstolligen Profils können Off-Road-Reifen (Bsp. Conti TKC80, Heidenau Scout, Metzeler Karoo, Michelin Anakee Wild uva.) nur eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit schadlos überstehen.
Damit der Kunde diese Reifen trotzdem nutzen konnte, prägten die Reifenhersteller ein M&S-Symbol auf die Seitenwand und nutzten eine alte Winterreifenregelung (§36 StVZO alt).
Dieser § erlaubte, Reifen die eine M&S-Eignung haben, auch auf Fahrzeugen zu montieren, die eine deutlich höhere Endgeschwindigkeit aufweisen. (Allen bekannt vom PKW...Aufbringen eines M&S-Geschwindigkeitsaufklebers am Tacho erforderlich)
Da diese M&S-Eignung lediglich auf Zugwerten eines uraten Uniroyal basierte und von einem groben Profil sprach, fummelten die Motorrad-Reifenhersteller einfach dieses M&S Zeichen auf die Seitenwand und flux konnte jeder Grobstöller auch auf leistungsstarken-schnellen Fahrzeugen gefahren werden.
Das ist ab dem 01.01.2018 vorbei!!!!
§36 StVZO neu, erlaubt dies in Zukunft nur noch, wenn der Reifen seine Wintereigenschaften durch das genormte Schneeflockensymbol nachweist.
§36 StVZO NEU
Na kein Problem, denkt nur der Kunde, sollen die doch dann einfach die Schneeflocke einprägen (der türkische Reifenbauer Anlas hat das doch schmerzfrei auch gemacht).
Weit gefeht!!
Wie alles, ist auch die Schneeflocke in der EU genormt, eine Prüfung für Einspurfahrzeuge ist hier nicht vorgesehen.
Das bedeutet nun im Klartext:
Reifen mit der alten M&S-Kennung dürfen auf Motorrädern, deren Höchstgeschwindigkeit höher als der Speedindex des Reifen ist, ab dem 01.01.2018 nur genutzt werden, wenn sie vor dem 31.12.2017 produziert wurden, also DOT 2017 besitzen.
Diese Reifen können dann noch bis 2024 abgefahren werden.
Reifen mit DOT 2018 und jünger, müssen ab dem 01.01.2018 mindestens den gleichen Speedindex aufweisen, wie der Speedindex, der in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist.
Bsp. Yamaha XT 1200 Z Super Tenere
110/80B19 59T (M&S) Heidenau K60 Scout aus DOT 2017 und früher...kann genutzt werden bis 2024
110/80B19 59T (M&S) Heidenau K60 Scout aus DOT 2018 und jünger...darf nicht mehr genutzt werden.
Ganz lustig wird es für die BMW-GSler oder RnineTler.
In den Fahrzeugpapieren (NUR ECE-Papieren) hat BMW Reifen mit M&S-Kennung eingetragen...jedoch NUR dort.
Nutzt jetzt ein GS-ler diese Reifen oder bestellt gar eine 2018 GS mit dieser Bereifung ab Werk, ist aktuell fraglich, wie er den Kontrollorganen (TÜV oder Polizei) klarmachen will, ob er das denn darf. Denn nach der StVZO darf er es ab 2018 (mit Reifen ab 2018) eben nicht mehr!!!!!
Unsere Anfrage bei diversen Innenministerien der Bundesländer ergab....no comment..
Es bleibt in diesen Fällen also abzuwarten, wie es der Gesetzgeber nun schafft, den §36 neu in 2018 umzusetzen und ob nun ECE-Genehmigungen nationales Recht (StVZO) ausser Kraft setzen. (in Italien haben die nationalen Gesetze zur Sommerreifen-Pflicht, es getan).
Heidenau und Continental haben uns versichert, in 2017 ausreichend Reifen zu produzieren, um in 2018 genügend Reifen aus DOT 2017 für ihre Kunden zur Verfügung stellen zu können.
Stellungnahme Heidenau 15.01.2018
Neuregelung im Bereich Winterreifen mit M+S Kennzeichnung
Wie Sie sicher mitbekommen haben, sorgt die Gesetzesänderung für Winterreifen besonders am
Zweiradmarkt für reichlich Unruhe.
Grund ist die 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 31.05.2017, die
mit der einhergehenden Änderung von StVO und StVZO auch unmittelbare Auswirkungen auf bestimmte
Reifen für motorisierte Zweiräder hat.
Generell fällt mit der Änderung der STVO §2 Punkt 3a die situative Winterreifenpflicht für einspurige
Fahrzeuge weg. Demnach müssen motorisierte Zweiräder keine Winterreifen mehr verwenden, auch
wenn winterliche Bedingungen herrschen.
Was sind Winterreifen im Sinne des Gesetzes?
Zum einen gibt es in der StVZO §36 Punkt 4 den Absatz 2, wonach mit Änderung vom 31.05.2017
Reifen für winterliche Wetterverhältnisse mit dem sogenannten Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit
Schneeflocke) gekennzeichnet sein müssen.
Demnach gelten Reifen - die nur über die M+S Kennzeichnung verfügen - nicht mehr als Winterreifen im
Sinne des Gesetzes. Es wäre also nicht mehr zulässig, M+S-Reifen mit einem niedrigeren
Geschwindigkeitsindex als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zu verwenden und
wie bisher einen entsprechenden M+S Geschwindigkeitsaufkleber anzubringen.
Im §36 Punkt 4a gibt es jedoch die Ausnahme, wonach Reifen, die nur eine M+S Kennzeichnung haben
und nicht nach dem 31.12.2017 hergestellt worden sind, weiterhin bis zum Ablauf des 30.09.2024 als
Reifen für winterliche Wetterverhältnisse gelten und somit auch weiterhin in Kombination mit einem M+S
Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers eingesetzt werden dürfen.
Selbstverständlich haben wir unsere Lagerbestände zum Jahresende 2017 hochgefahren, um möglichst
lange Reifen mit DOT 2017 anbieten zu können.
Wie ist die Situation, wenn keine Reifen mit DOT <2018 mehr verfügbar sind?
Nach deutschem Recht wäre es dann nicht mehr möglich, mit M+S gekennzeichnete Enduroreifen
(Grobstoller) - deren Geschwindigkeitskennung unterhalb der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
des jeweiligen Fahrzeuges liegt - zu nutzen.
Auswirkungen:
Für Fahrzeuge, die vor dem 17.06.1999 mit nationaler ABE genehmigt wurden, gibt es keine Möglichkeit
mehr, M+S Reifen (die ab 01.01.2018 hergestellt wurden) mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex
als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zu verwenden.
KONJUNKTIV
Für Fahrzeuge, die ab dem 17.06.1999 nach Europäischen Gemeinschaftsrecht in Verkehr gebracht
worden sind, könnte sich aber eine Möglichkeit bieten, die M+S gekennzeichneten Reifen weiterhin zu
verwenden, auch wenn der Geschwindigkeitsindex unterhalb der bauartbedingen Höchstgeschwindigkeit
des Fahrzeuges liegt.
Denn nach Europäischem Recht ist die Verwendung der M+S gekennzeichneten Reifen weiterhin zulässig.
Für Fahrzeuge mit EG Betriebserlaubnis:
Basis war die Richtlinie 97/24 Kapitel 1 Anhang III Punkt 1.4.2
Auf dem Typenschild und in den Fahrzeugpapieren sollte einer der folgenden Bezüge zu den Europäischen
Rechtsvorschriften zu finden sein:
exx*92/61*
exx*2002/24*
„xx“ steht für das Länderkürzel der Genehmigungsbehörde. Beispiel DE:e1, IT: e3; NL: e4
Für Fahrzeuge mit EG Betriebserlaubnis EURO 4:
Im Falle der Euro-4 Fahrzeuge findet sich die Vorschrift im delegierten Rechtsakt 3/2014 Anhang XV
Anforderungen an die Montage der Reifen Punkt 4.2.2.
Auf dem Typenschild und in den Fahrzeugpapieren sollte einer der folgenden Bezüge zu den Europäischen
Rechtsvorschriften zu finden sein:
exx*168/2013*
„xx“ steht für das Länderkürzel der Genehmigungsbehörde. Beispiel DE:e1, IT: e3; NL: e4
Schlussfolgerung:
Die neuen Gesetzesänderungen widersprechen teilweise bestehenden europäischen Vorschriften.
Hinzu kommt, dass weiterhin Fahrzeuge (BMW R1200GS LC, KTM 1290 Adventure, Honda Africa Twin
CRF1000L, …) mit M+S-Reifen homologiert werden und diese explizit in den COC-Papieren vermerkt sind.
Wie das deutsche Gesetz in der Praxis umgesetzt wird, können wir nicht vorhersagen.
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) könnte hier für Klärung sorgen, hat aber bisher keine Stellung
bezogen.
Daher haben wir unsere Reifenfreigaben für die betroffenen Fahrzeuge vorläufig an das deutsche Gesetz
angepasst.
Die geänderten Freigaben stehen ab sofort auf unserer Internetseite zur Verfügung.
Wir hoffen im Sinne aller Motorradfahrer und Reifenhersteller, dass sich das BVMI zeitnah zu dem
Sachverhalt äußert und für Klarheit sorgt.
Pierre Schäffer
Leiter Vertrieb Reifenwerk Heidenau
Hier nimmt der Heidenau Motorradreifen Vertriebsleiter Pierre Schäffer Stellung.
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24.11.2017
WICHTIGE ÄNDERUNG StVZO ab 2018 für Motorräder
Ja, die unsinnige Winterreifenpflicht für Motorräder wurde aufgehoben.
Jedoch hat die Neuerung wieder einmal nur den Fokus auf die Mehrspurfraktion.
Man kann jetzt lamentieren und die Schuld beim Gesetzgeber suchen, ABER, einige Reifenhersteller haben es schlicht versäumt, in den jahrelangen Diskussionen zur Reform der Winterreifenpflicht, die Interessen der Zweiradkollegen auch mit einzubringen.
Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und der §36 StVZO wurde überarbeitet.
Die aktuellen internen Versuche der Verbände, hier noch etwas zu verändern, oder gar abenteuerliche Interpertationen der neuen Regelung zu konstruieren, hilft dem Motorradfahrer jetzt wenig.
Was war, bzw. ist passiert?
Wir erläutern jetzt nicht das Thema Winterreifen-Pflicht, sondern was ändert sich für die Motorrad-Fahrer grundsätzlich.
Die Zweirad-Reifenhersteller nutzten über Jahrzehnte eine Gesetzeslücke, die der Gesetzgeber nun (ob richtig oder falsch) geschlossen hat.
Aufgrund ihres grobstolligen Profils können Off-Road-Reifen (Bsp. Conti TKC80, Heidenau Scout, Metzeler Karoo, Michelin Anakee Wild uva.) nur eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit schadlos überstehen.
Damit der Kunde diese Reifen trotzdem nutzen konnte, prägten die Reifenhersteller ein M&S-Symbol auf die Seitenwand und nutzten eine alte Winterreifenregelung (§36 StVZO alt).
Dieser § erlaubte, Reifen die eine M&S-Eignung haben, auch auf Fahrzeugen zu montieren, die eine deutlich höhere Endgeschwindigkeit aufweisen. (Allen bekannt vom PKW...Aufbringen eines M&S-Geschwindigkeitsaufklebers am Tacho erforderlich)
Da diese M&S-Eignung lediglich auf Zugwerten eines uraten Uniroyal basierte und von einem groben Profil sprach, fummelten die Motorrad-Reifenhersteller einfach dieses M&S Zeichen auf die Seitenwand und flux konnte jeder Grobstöller auch auf leistungsstarken-schnellen Fahrzeugen gefahren werden.
Das ist ab dem 01.01.2018 vorbei!!!!
§36 StVZO neu, erlaubt dies in Zukunft nur noch, wenn der Reifen seine Wintereigenschaften durch das genormte Schneeflockensymbol nachweist.
§36 StVZO NEU
Na kein Problem, denkt nur der Kunde, sollen die doch dann einfach die Schneeflocke einprägen (der türkische Reifenbauer Anlas hat das doch schmerzfrei auch gemacht).
Weit gefeht!!
Wie alles, ist auch die Schneeflocke in der EU genormt, eine Prüfung für Einspurfahrzeuge ist hier nicht vorgesehen.
Das bedeutet nun im Klartext:
Reifen mit der alten M&S-Kennung dürfen auf Motorrädern, deren Höchstgeschwindigkeit höher als der Speedindex des Reifen ist, ab dem 01.01.2018 nur genutzt werden, wenn sie vor dem 31.12.2017 produziert wurden, also DOT 2017 besitzen.
Diese Reifen können dann noch bis 2024 abgefahren werden.
Reifen mit DOT 2018 und jünger, müssen ab dem 01.01.2018 mindestens den gleichen Speedindex aufweisen, wie der Speedindex, der in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist.
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110/80B19 59T (M&S) Heidenau K60 Scout aus DOT 2017 und früher...kann genutzt werden bis 2024
110/80B19 59T (M&S) Heidenau K60 Scout aus DOT 2018 und jünger...darf nicht mehr genutzt werden.
Ganz lustig wird es für die BMW-GSler oder RnineTler.
In den Fahrzeugpapieren (NUR ECE-Papieren) hat BMW Reifen mit M&S-Kennung eingetragen...jedoch NUR dort.
Nutzt jetzt ein GS-ler diese Reifen oder bestellt gar eine 2018 GS mit dieser Bereifung ab Werk, ist aktuell fraglich, wie er den Kontrollorganen (TÜV oder Polizei) klarmachen will, ob er das denn darf. Denn nach der StVZO darf er es ab 2018 (mit Reifen ab 2018) eben nicht mehr!!!!!
Unsere Anfrage bei diversen Innenministerien der Bundesländer ergab....no comment..
Es bleibt in diesen Fällen also abzuwarten, wie es der Gesetzgeber nun schafft, den §36 neu in 2018 umzusetzen und ob nun ECE-Genehmigungen nationales Recht (StVZO) ausser Kraft setzen. (in Italien haben die nationalen Gesetze zur Sommerreifen-Pflicht, es getan).
Heidenau und Continental haben uns versichert, in 2017 ausreichend Reifen zu produzieren, um in 2018 genügend Reifen aus DOT 2017 für ihre Kunden zur Verfügung stellen zu können.
Stellungnahme Heidenau 15.01.2018
Neuregelung im Bereich Winterreifen mit M+S Kennzeichnung
Wie Sie sicher mitbekommen haben, sorgt die Gesetzesänderung für Winterreifen besonders am
Zweiradmarkt für reichlich Unruhe.
Grund ist die 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 31.05.2017, die
mit der einhergehenden Änderung von StVO und StVZO auch unmittelbare Auswirkungen auf bestimmte
Reifen für motorisierte Zweiräder hat.
Generell fällt mit der Änderung der STVO §2 Punkt 3a die situative Winterreifenpflicht für einspurige
Fahrzeuge weg. Demnach müssen motorisierte Zweiräder keine Winterreifen mehr verwenden, auch
wenn winterliche Bedingungen herrschen.
Was sind Winterreifen im Sinne des Gesetzes?
Zum einen gibt es in der StVZO §36 Punkt 4 den Absatz 2, wonach mit Änderung vom 31.05.2017
Reifen für winterliche Wetterverhältnisse mit dem sogenannten Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit
Schneeflocke) gekennzeichnet sein müssen.
Demnach gelten Reifen - die nur über die M+S Kennzeichnung verfügen - nicht mehr als Winterreifen im
Sinne des Gesetzes. Es wäre also nicht mehr zulässig, M+S-Reifen mit einem niedrigeren
Geschwindigkeitsindex als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zu verwenden und
wie bisher einen entsprechenden M+S Geschwindigkeitsaufkleber anzubringen.
Im §36 Punkt 4a gibt es jedoch die Ausnahme, wonach Reifen, die nur eine M+S Kennzeichnung haben
und nicht nach dem 31.12.2017 hergestellt worden sind, weiterhin bis zum Ablauf des 30.09.2024 als
Reifen für winterliche Wetterverhältnisse gelten und somit auch weiterhin in Kombination mit einem M+S
Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers eingesetzt werden dürfen.
Selbstverständlich haben wir unsere Lagerbestände zum Jahresende 2017 hochgefahren, um möglichst
lange Reifen mit DOT 2017 anbieten zu können.
Wie ist die Situation, wenn keine Reifen mit DOT <2018 mehr verfügbar sind?
Nach deutschem Recht wäre es dann nicht mehr möglich, mit M+S gekennzeichnete Enduroreifen
(Grobstoller) - deren Geschwindigkeitskennung unterhalb der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
des jeweiligen Fahrzeuges liegt - zu nutzen.
Auswirkungen:
Für Fahrzeuge, die vor dem 17.06.1999 mit nationaler ABE genehmigt wurden, gibt es keine Möglichkeit
mehr, M+S Reifen (die ab 01.01.2018 hergestellt wurden) mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex
als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zu verwenden.
KONJUNKTIV
Für Fahrzeuge, die ab dem 17.06.1999 nach Europäischen Gemeinschaftsrecht in Verkehr gebracht
worden sind, könnte sich aber eine Möglichkeit bieten, die M+S gekennzeichneten Reifen weiterhin zu
verwenden, auch wenn der Geschwindigkeitsindex unterhalb der bauartbedingen Höchstgeschwindigkeit
des Fahrzeuges liegt.
Denn nach Europäischem Recht ist die Verwendung der M+S gekennzeichneten Reifen weiterhin zulässig.
Für Fahrzeuge mit EG Betriebserlaubnis:
Basis war die Richtlinie 97/24 Kapitel 1 Anhang III Punkt 1.4.2
Auf dem Typenschild und in den Fahrzeugpapieren sollte einer der folgenden Bezüge zu den Europäischen
Rechtsvorschriften zu finden sein:
exx*92/61*
exx*2002/24*
„xx“ steht für das Länderkürzel der Genehmigungsbehörde. Beispiel DE:e1, IT: e3; NL: e4
Für Fahrzeuge mit EG Betriebserlaubnis EURO 4:
Im Falle der Euro-4 Fahrzeuge findet sich die Vorschrift im delegierten Rechtsakt 3/2014 Anhang XV
Anforderungen an die Montage der Reifen Punkt 4.2.2.
Auf dem Typenschild und in den Fahrzeugpapieren sollte einer der folgenden Bezüge zu den Europäischen
Rechtsvorschriften zu finden sein:
exx*168/2013*
„xx“ steht für das Länderkürzel der Genehmigungsbehörde. Beispiel DE:e1, IT: e3; NL: e4
Schlussfolgerung:
Die neuen Gesetzesänderungen widersprechen teilweise bestehenden europäischen Vorschriften.
Hinzu kommt, dass weiterhin Fahrzeuge (BMW R1200GS LC, KTM 1290 Adventure, Honda Africa Twin
CRF1000L, …) mit M+S-Reifen homologiert werden und diese explizit in den COC-Papieren vermerkt sind.
Wie das deutsche Gesetz in der Praxis umgesetzt wird, können wir nicht vorhersagen.
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) könnte hier für Klärung sorgen, hat aber bisher keine Stellung
bezogen.
Daher haben wir unsere Reifenfreigaben für die betroffenen Fahrzeuge vorläufig an das deutsche Gesetz
angepasst.
Die geänderten Freigaben stehen ab sofort auf unserer Internetseite zur Verfügung.
Wir hoffen im Sinne aller Motorradfahrer und Reifenhersteller, dass sich das BVMI zeitnah zu dem
Sachverhalt äußert und für Klarheit sorgt.
Pierre Schäffer
Leiter Vertrieb Reifenwerk Heidenau
...was ich heute nicht mache, mache ich morgen, oder besser übermorgen, dann kann ich morgen das machen, was ich gestern nicht gemacht habe...
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Re: Der "wer kam wie durch den Tüv" Thread Rev. 2.0
Herjeminee ist das Deutsch. Interessant. Wird immer lustiger, hier ein Fahrzeug zu haben. Danke Rolf
Grüsse langer
"Kunst muss es sein, wenn man‘s nicht kann... denn wenn man‘s kann, ist‘s keine Kunst"
Der Niedergang deutscher Ingenieurskunst begann mit dem DIN Stecker, ungeeigneten Materialien und beschleunigt mit VW...
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Christiania '15, ok kein Moped aber toll - Kontaktdaten:
Re: Der "wer kam wie durch den Tüv" Thread Rev. 2.0
Danke für die Info.
Riecht so, das Motorräder wieder "T" werden.
Enduros mit vmax 190+km/h machen ja auch keinen Sinn.
Riecht so, das Motorräder wieder "T" werden.
Enduros mit vmax 190+km/h machen ja auch keinen Sinn.
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Re: Der "wer kam wie durch den Tüv" Thread Rev. 2.0
@Rolf
Genau das meinte ich.
Ich kann mir nicht vorstellen das ein Gesetzesvertreter damit klar kommt. Vorausgesetzt man führt ein konstruktives Gespräch mit ihm.
.
.
Mein Hinterreifen erfüllt die Anforderung. Also legal.
Der Vordere wurde erst nach dem Stichtag produziert. Also illegal.
Beide Reifen sind jetzt wechslreif. Die nächsten werden dann wieder Gesetzeskonform sein....leider.
Gruß Uwe
Genau das meinte ich.
Ich kann mir nicht vorstellen das ein Gesetzesvertreter damit klar kommt. Vorausgesetzt man führt ein konstruktives Gespräch mit ihm.
.
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Mein Hinterreifen erfüllt die Anforderung. Also legal.
Der Vordere wurde erst nach dem Stichtag produziert. Also illegal.
Beide Reifen sind jetzt wechslreif. Die nächsten werden dann wieder Gesetzeskonform sein....leider.
Gruß Uwe
Re: Der "wer kam wie durch den Tüv" Thread Rev. 2.0
In der Tat. Aber welche Reise-Enduros können das zur Zeit?
Ich bin mit meiner Tiger noch nie schneller als 160 gefahren. Mein Sohn hat sie mal ausgereizt. Er meinte das sei etwas für Menschen denen vor nichts graut.
Gruß Uwe
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Re: Der "wer kam wie durch den Tüv" Thread Rev. 2.0
Daß ich noch nie schneller wie 230 nach Tacho gefahren bin, interessiert den Gesetzgeber nicht. Ansonsten ist meine Reisegeschwindigkeit eh nur um die 130, schon wegen den Koffern (max.130km/h) Ich könnte ja schneller. Ich habe die KTM gekauft, um Reserven, eine tolle Beschleunigung und ein Langstreckenmoped zu haben. Natürlich braucht kein Mensch so ein Monster, macht aber Spaß.
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Re: Der "wer kam wie durch den Tüv" Thread Rev. 2.0
Moped begrenzen? Sollte doch eigentlich bei Euren Dingern mit dem Laptop gehen? Und dann als 35 Kw eintragen lassen?
Oder irgendwo hin ziehen, wo so was keinen Stört?
Oder irgendwo hin ziehen, wo so was keinen Stört?
Saludos,
Gunnar
We have sufficient for everybody's needs, not for greed.
Mahatma Gandhi
Gunnar
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Re: Der "wer kam wie durch den Tüv" Thread Rev. 2.0
Da gebe ich Deinem Sohn recht.
Ich bin die Tiger einmal ausgefahren, im Windschatten von Hogi. Nein, es war kein Windschatten. Hogi ist mir davon gefahren, obwohl ich am Anschlag hing.
Aber es machte keinen Spaß, eine hochbeinige Reiseenduro bei dem Tempo zu bewegen.
Tacho 212 oder so hatte sie geschafft. Mit 210 km/h ist sie eingetragen.
Mag sein, dass die Dickschiffe à la 12er GS, 1200 Tiger usw. da etwas spurtreuer sind. Aber eigentlich sind diese Art von Motorräder konzeptionell falsch für Hochgeschwindigkeitsfahrten.
Daher juckt es mich nicht im Gerinsgten, dass bei der 1000er AT bei 199 km/h Schluss ist.
Ich habe sie übrigens noch nicht ausgefahren.
Gruß,
Steffen
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Re: Der "wer kam wie durch den Tüv" Thread Rev. 2.0
Echt jetzt? So schnell fuhr ich mal?
Kein Witz: Sollte ich mal auf die Bahn müssen, fahre ich mit dem Moped NUR beim Überholvorgang schneller als 140 km/h
Macht keinen Spaß!!!
Lieber einen flotten, zügigen Fahrstil ohne die ängstliche Bremserei vor jeder Kurve.
..und: Neue Reifen, neue Bremsscheiben- und Beläge und
neuer TÜV
Kein Witz: Sollte ich mal auf die Bahn müssen, fahre ich mit dem Moped NUR beim Überholvorgang schneller als 140 km/h
Macht keinen Spaß!!!
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Gruß
Hogi
Reisen bildet, baut Vorurteile ab und veredelt den Geist!
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Re: Der "wer kam wie durch den Tüv" Thread Rev. 2.0
Ich denke mal wir mussten damals ein paar Kässpatzen verdauen und sind deshalb so schnell gefahren.
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Re: Der "wer kam wie durch den Tüv" Thread Rev. 2.0
Das wäre eine Erklärung
Gruß
Hogi
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Re: Der "wer kam wie durch den Tüv" Thread Rev. 2.0
Radialreifen und Gürtelreifen ist dasselbe. Da ist ein Stahl- oder Textilgürtel radial, also in Laufrichtung, um die Karkasse gewickelt. (Das andere sind Diagonalreifen, die sind diagonal gewickelt ...)
Gruß, Karin
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Re: Der "wer kam wie durch den Tüv" Thread Rev. 2.0
Wenn man die Petra mal braucht, isse net da
Grüsse langer
"Kunst muss es sein, wenn man‘s nicht kann... denn wenn man‘s kann, ist‘s keine Kunst"
Der Niedergang deutscher Ingenieurskunst begann mit dem DIN Stecker, ungeeigneten Materialien und beschleunigt mit VW...
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