TÜV Prüfer will mich ärgern
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Re: TÜV Prüfer will mich ärgern
Soweit mir das bekannt ist, ist die Reifenbindung für Motorräder mit EU-Zulassung ganz allgemein aufgehoben worden.
Gilt allerdings nicht für Motorräder mit einer Einzelabnahme/Einzelgenehmigung. Buchstabe A oder E in Feld 17 vom Fahrzeugschein. Beim Auto steht da ein K.
Für mich besteht eine Reifenbindung, wenn eine solche im Fahrzeugschein explizit eingetragen ist. Deshalb habe ich die auch bei meiner Domi austragen lassen.
Und jetzt kommt da so ein TÜV-Prüfer daher und verweist auf Unterlagen, auf eine Betriebserlaubnis, auf die ich als Normalsterblicher keinen Zugriff habe? Um zu verlangen, daß jeder Reifen, den ich auf der Domi fahren will, wieder explizit in den Papieren eingetragen sein muß?
Was ein Widersinn!
Kann man so ein Problem mit der Suche nach einem anderen Prüfer aus der Welt schaffen?
Gilt allerdings nicht für Motorräder mit einer Einzelabnahme/Einzelgenehmigung. Buchstabe A oder E in Feld 17 vom Fahrzeugschein. Beim Auto steht da ein K.
Für mich besteht eine Reifenbindung, wenn eine solche im Fahrzeugschein explizit eingetragen ist. Deshalb habe ich die auch bei meiner Domi austragen lassen.
Und jetzt kommt da so ein TÜV-Prüfer daher und verweist auf Unterlagen, auf eine Betriebserlaubnis, auf die ich als Normalsterblicher keinen Zugriff habe? Um zu verlangen, daß jeder Reifen, den ich auf der Domi fahren will, wieder explizit in den Papieren eingetragen sein muß?
Was ein Widersinn!
Kann man so ein Problem mit der Suche nach einem anderen Prüfer aus der Welt schaffen?
Gruß aus dem Erzgebirge
Bernd
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Re: TÜV Prüfer will mich ärgern
Wie gesagt, ich hebe jetzt zwei Dimensionen drin stehen ohne Reifenmarke. Damit kann ich alle 120er und 130er Hinterreifen fahren, die auf meine Felge passen. Sagt derDekra-Mann und der muss es ja wissen.
...ich muss mir mal 'ne Signatur erstellen
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Re: TÜV Prüfer will mich ärgern
Ich war ja mit der Nixe dort mit einem Vorderreifen in der Größe 90/90-21. Der ist nicht eingetragen aktuell. Aber ich habe vom Hersteller (Heidenau) eine Freigabe.
Die Nixe hat ansonsten m.W. keine Reifenbindung irgendwo in der Betriebserlaubnis stehen. Aber ich müsste zumindest erstmalig bei der nächsten HU 2026 diese Reifengröße eintragen lassen. Allerdings werden die Reifen dann neun Jahre alt sein. Und ob ich den Reifen nochmal aufziehen lasse ist auch fraglich. Daher werde ich das Geld für diese Eintragung vermutlich nicht ausgeben und eher in neue Reifen in passender Größe investieren.
Oder… Variante 2… ich fahre beim nächsten Mal mit den XL-Felgen beim TÜV vor. Die sind nämlich eingetragen mit TKC 80. Und was ich mit den originalen Felgen mache und die darauf montierten Reifen… mal abwarten.
Auf jeden Fall hatte ich halt mit dem TÜV-Ing. über das Thema außerdem noch gesprochen in Bezug auf die große Domi. Im Schein steht immer noch „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserllaubnis beachten“. Ich habe ihn so verstanden, dass ich jedes Mal vortanzen darf zum Eintragen, weil es diese Reifen, die ursprünglich mal in der Betriebserlaubnis standen, ja nicht mehr gibt.
Ich weiß. Das ist absolut widersinnig. Und ich überlege mir auch was ich da zukünftig machen soll.
By the way: Unter Ziffer 17 steht bei meiner Domi auch ein „A“.
Und ich habe auch den 130er Hinterreifen eingetragen ohne spezielle Reifenbindung.
Es wird spannend in 2026!
Gruß,
Steffen
Die Nixe hat ansonsten m.W. keine Reifenbindung irgendwo in der Betriebserlaubnis stehen. Aber ich müsste zumindest erstmalig bei der nächsten HU 2026 diese Reifengröße eintragen lassen. Allerdings werden die Reifen dann neun Jahre alt sein. Und ob ich den Reifen nochmal aufziehen lasse ist auch fraglich. Daher werde ich das Geld für diese Eintragung vermutlich nicht ausgeben und eher in neue Reifen in passender Größe investieren.
Oder… Variante 2… ich fahre beim nächsten Mal mit den XL-Felgen beim TÜV vor. Die sind nämlich eingetragen mit TKC 80. Und was ich mit den originalen Felgen mache und die darauf montierten Reifen… mal abwarten.
Auf jeden Fall hatte ich halt mit dem TÜV-Ing. über das Thema außerdem noch gesprochen in Bezug auf die große Domi. Im Schein steht immer noch „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserllaubnis beachten“. Ich habe ihn so verstanden, dass ich jedes Mal vortanzen darf zum Eintragen, weil es diese Reifen, die ursprünglich mal in der Betriebserlaubnis standen, ja nicht mehr gibt.
Ich weiß. Das ist absolut widersinnig. Und ich überlege mir auch was ich da zukünftig machen soll.
By the way: Unter Ziffer 17 steht bei meiner Domi auch ein „A“.
Und ich habe auch den 130er Hinterreifen eingetragen ohne spezielle Reifenbindung.
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Re: TÜV Prüfer will mich ärgern
Mich regt dieses ganze Tüv gedöns, dieser Amts und Eintragungsdschungel, das Prüfer a das vielleicht so macht, Prüfer b macht das nicht,
der Erfolg von Eintragungen vom Bundesland abhängig ist und überhaupt,
dass alles, was Jahrzehnte legitim war, von diesem miesen Verein nun wieder aberkannt wird um erneut Kohle zu machen, nur noch auf.
der Erfolg von Eintragungen vom Bundesland abhängig ist und überhaupt,
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Grüsse langer
"Kunst muss es sein, wenn man‘s nicht kann... denn wenn man‘s kann, ist‘s keine Kunst"
Der Niedergang deutscher Ingenieurskunst begann mit dem DIN Stecker, ungeeigneten Materialien und beschleunigt mit VW...
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Re: TÜV Prüfer will mich ärgern
@ BikeMike: Es steht zwar jetzt der 130er drin, aber eben auch: "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten". Für einen Erbsenzähler ein willkommener Vorwand, seinen Allüren freien Lauf zu lassen. Wahrscheinlich steht diese Formulierung auch bei Steffen in den Papieren und daran zieht sich der Prüfer hoch.
Vielleicht braucht der Prüfer ja einfach nur mal eine Weiterbildungsmaßnahme in Sachen Reifenfabrikatsbindung, weil die ja für EU-typgenehmigte Motorräder ganz allgemein aufgehoben ist.
Als ich im Dezember meinen 130er habe eintragen lassen, wollte ich auch die Reifenbindung ausgetragen bekommen. Bei mir sieht der Schein jetzt so aus: Ich würde das mal so deuten, daß eine eventuell für meine Domi vorhandene Betriebserlaubnis an der Stelle nicht mehr zu beachten ist.
Vielleicht braucht der Prüfer ja einfach nur mal eine Weiterbildungsmaßnahme in Sachen Reifenfabrikatsbindung, weil die ja für EU-typgenehmigte Motorräder ganz allgemein aufgehoben ist.
Als ich im Dezember meinen 130er habe eintragen lassen, wollte ich auch die Reifenbindung ausgetragen bekommen. Bei mir sieht der Schein jetzt so aus: Ich würde das mal so deuten, daß eine eventuell für meine Domi vorhandene Betriebserlaubnis an der Stelle nicht mehr zu beachten ist.
Gruß aus dem Erzgebirge
Bernd
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Re: TÜV Prüfer will mich ärgern
Du meinst, das mit der Reifenbindung, dass die nicht explizit da steht, ist ausreichend ? Ich hoffe für dich.
Keine Ahnung, bin kein Rechtsanwalt, aber ich hatte bei einem Auto schon, dass alleine eine andere Formulierung derselben Sache
ein anderer Tüv Prüfer unbedingt so auslegen wollte, dass es Probleme und Diskussionen gab. Ging bis zum Chef von diesem Laden.
Mein Glück war damals, dass der den Prüfer, der dies ursprünglich mal geschrieben hatte kannte und es dann gut sein liess... So zumindest wurde mir weiß gemacht...
Was aber letztlich bedeutete, dass ich mir trotz Eintragung auch bei späteren Tüvbesuchen nie sicher sein konnte. Eine Willkür und Schikane.
Hatte mir damals zur Domi auch 130 eintragen lassen.
Auf Basis der alten Transe, da die in wesentlichen Merkmalen für diese Reifendimension wie Felgenmasse, Schwinge usw. gleich bzw. beim Gewicht über der Domi ist.
Keine Ahnung, ob diese Eintragung heute auch wieder irgendwo irgendeinen stört ?
Weiss gar nimmer, was da bezüglich Reifenbindung bei mir drin steht oder nicht drin steht ?
Keine Ahnung, bin kein Rechtsanwalt, aber ich hatte bei einem Auto schon, dass alleine eine andere Formulierung derselben Sache
ein anderer Tüv Prüfer unbedingt so auslegen wollte, dass es Probleme und Diskussionen gab. Ging bis zum Chef von diesem Laden.
Mein Glück war damals, dass der den Prüfer, der dies ursprünglich mal geschrieben hatte kannte und es dann gut sein liess... So zumindest wurde mir weiß gemacht...
Was aber letztlich bedeutete, dass ich mir trotz Eintragung auch bei späteren Tüvbesuchen nie sicher sein konnte. Eine Willkür und Schikane.
Hatte mir damals zur Domi auch 130 eintragen lassen.
Auf Basis der alten Transe, da die in wesentlichen Merkmalen für diese Reifendimension wie Felgenmasse, Schwinge usw. gleich bzw. beim Gewicht über der Domi ist.
Keine Ahnung, ob diese Eintragung heute auch wieder irgendwo irgendeinen stört ?
Weiss gar nimmer, was da bezüglich Reifenbindung bei mir drin steht oder nicht drin steht ?
Grüsse langer
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Re: TÜV Prüfer will mich ärgern
Das steht seit 2008 bei mir im Schein.
Vielleicht kann da einer von euch "rauslesen", ob das Reifenbindung bedeutet oder nicht und ob die Eintragung des 130er heute noch gültig wäre oder wieder nicht mehr ???
Ich kann das nicht, dafür bin ich zu Amtsblöd.
.
Vielleicht kann da einer von euch "rauslesen", ob das Reifenbindung bedeutet oder nicht und ob die Eintragung des 130er heute noch gültig wäre oder wieder nicht mehr ???
Ich kann das nicht, dafür bin ich zu Amtsblöd.
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Grüsse langer
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Re: TÜV Prüfer will mich ärgern
Sorry, kurze off topic Frage…
Ich sehe gerade, dass unter Ziffer 2.2 in Barnibutsch Schein 00000000 steht.
So ist das bei mir auch. Ich habe gerade die Versicherung gewechselt und mein Versicherungsmakler meinte, dass das auf einen Reimport hinweisen würde….
Weiß da jemand etwas dazu?
Ansonsten gerne weiter mit Reifenbindungen
Ich sehe gerade, dass unter Ziffer 2.2 in Barnibutsch Schein 00000000 steht.
So ist das bei mir auch. Ich habe gerade die Versicherung gewechselt und mein Versicherungsmakler meinte, dass das auf einen Reimport hinweisen würde….
Weiß da jemand etwas dazu?
Ansonsten gerne weiter mit Reifenbindungen
Viele Grüße, Maik
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Re: TÜV Prüfer will mich ärgern
Die Domis kamen entweder über Honda Deutschland oder über Grauhändler ins Land.
Es gab in Deutschland meines Wissens nach wenigstens zwei große Grauhändler: Die Fa. Könemann in Schneverdingen-Lünzen (dort habe ich meine erste Domi 1994 für 8000 DM gekauft) und die Fa. Staudinger in Kiefersfelden (von dort stammt die jetzige Domi).
Diese Domis hatten kein SLS, waren ansonsten weitgehend gleich mit der deutschen Ausführung. Also mit Seitenständerschalter und dem normalen Auspuff mit der goldenen Kappe.
Meine RD08 Sumo ist auch ein Grauimport, hat von Haus aus kein SLS, was wahrscheinlich daran liegt, daß in den Neunzigern noch keine einheitlichen EU-Abgasvorschriften galten.
Diese Domis wurden per Einzelabnahme in den Verkehr gebracht (in Feld 17 steht ein E) und hatten daher keine Schlüsselnummer in Feld 2.2 vom Fahrzeugschein. Von daher gelten für diese Domis auch keine geänderten EU-Vorschriften hinsichtlich der Aufhebung der Reifenbindung.
Was mir bei meinem Fahrzeugschein jetzt noch aufgefallen ist: Offensichtlich wurden für die Inverkehrbringung die Daten der US-Domivariante benutzt, ohne deren Vorhandensein im konkreten Einzelfall zu prüfen.
So steht bei mir Seitenständer mit zwei Federn und Umlenkung drin, obwohl die Domi einen Seitenständerschalter von Haus aus hat, und als Auspuff ist die US-Variante mit dem "Funkenfänger" eingetragen. Also laut Fahrzeugschein müßte es sich um ein Modell wie vom Nickless handeln.
Da kann man mal sehen, wie solche "Einzelabnahmen" gelaufen sind.
Es gab in Deutschland meines Wissens nach wenigstens zwei große Grauhändler: Die Fa. Könemann in Schneverdingen-Lünzen (dort habe ich meine erste Domi 1994 für 8000 DM gekauft) und die Fa. Staudinger in Kiefersfelden (von dort stammt die jetzige Domi).
Diese Domis hatten kein SLS, waren ansonsten weitgehend gleich mit der deutschen Ausführung. Also mit Seitenständerschalter und dem normalen Auspuff mit der goldenen Kappe.
Meine RD08 Sumo ist auch ein Grauimport, hat von Haus aus kein SLS, was wahrscheinlich daran liegt, daß in den Neunzigern noch keine einheitlichen EU-Abgasvorschriften galten.
Diese Domis wurden per Einzelabnahme in den Verkehr gebracht (in Feld 17 steht ein E) und hatten daher keine Schlüsselnummer in Feld 2.2 vom Fahrzeugschein. Von daher gelten für diese Domis auch keine geänderten EU-Vorschriften hinsichtlich der Aufhebung der Reifenbindung.
Was mir bei meinem Fahrzeugschein jetzt noch aufgefallen ist: Offensichtlich wurden für die Inverkehrbringung die Daten der US-Domivariante benutzt, ohne deren Vorhandensein im konkreten Einzelfall zu prüfen.
So steht bei mir Seitenständer mit zwei Federn und Umlenkung drin, obwohl die Domi einen Seitenständerschalter von Haus aus hat, und als Auspuff ist die US-Variante mit dem "Funkenfänger" eingetragen. Also laut Fahrzeugschein müßte es sich um ein Modell wie vom Nickless handeln.
Da kann man mal sehen, wie solche "Einzelabnahmen" gelaufen sind.
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Re: TÜV Prüfer will mich ärgern
Die Bemerkung "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" steht bei mir nicht im Schein.
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Re: TÜV Prüfer will mich ärgern
Und das bedeutet, dass die Reifenbindung nicht mehr bindend ist, oder muss da stehen, dass die nicht mehr bindend ist ?
Diese Amtsscheisse... Wenn's nicht so ernst wäre (also für einen der da gerade deshalb mit dem Tüv rumzackern muss, wird es ja ernst), wär's direkt lustig...
Diese Amtsscheisse... Wenn's nicht so ernst wäre (also für einen der da gerade deshalb mit dem Tüv rumzackern muss, wird es ja ernst), wär's direkt lustig...
Zuletzt geändert von langer am So 4. Aug 2024, 15:22, insgesamt 1-mal geändert.
Grüsse langer
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Re: TÜV Prüfer will mich ärgern
Keine Ahnung. Bisher zumindest hatte ich weder mit der Rennleitung noch mit dem TÜV irgendwelche Probleme dieser Art.
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Re: TÜV Prüfer will mich ärgern
Ich sehe einer potentiellen Kontrolle durch die Rennleitung auch relativ entspannt entgegen. BIslang haben die sich nur interessiert, ob...jakobjogger hat geschrieben: ↑So 4. Aug 2024, 15:21 Keine Ahnung. Bisher zumindest hatte ich weder mit der Rennleitung noch mit dem TÜV irgendwelche Probleme dieser Art.
- Die Größe und Tragfähigkeit mit der im Schein übereinstimmt und ob
- ausreichend Profil auf den Reifen ist.
Aber ich habe ja erstmal Ruhe und warte ab was in zwei Jahren dann abläuft.
Gruß,
Steffen
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Re: TÜV Prüfer will mich ärgern
Wenn die Rennleitung das akzeptiert, der Tüv aber zukünftig unbedingt noch mehr Steine im Weg auslegen möchte, läuft das auf ein 2. Hinterrad hinaus.
Das kommt mit der Zeit billiger als eine Eintragung/Zulassung nach der nächsten
und es befreit einem von der Ungewissheit, was der nächste Prüfer wohl wieder anderes meinen wird...
Das kommt mit der Zeit billiger als eine Eintragung/Zulassung nach der nächsten
und es befreit einem von der Ungewissheit, was der nächste Prüfer wohl wieder anderes meinen wird...
Grüsse langer
"Kunst muss es sein, wenn man‘s nicht kann... denn wenn man‘s kann, ist‘s keine Kunst"
Der Niedergang deutscher Ingenieurskunst begann mit dem DIN Stecker, ungeeigneten Materialien und beschleunigt mit VW...
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Re: TÜV Prüfer will mich ärgern
Interessantes Video zu dem Thema:
Interessant finde ich vor allem die Aussagen von Ricky Lowag von der "Rennleitung 110" ab 09:10 Minuten.
Seine Aussage: Ein Polizist mit Sachverstand wird sich kaum an der sache aufhängen wenn man die richtigen Reifen fährt, diese aber (noch) nicht vom TÜV eingetragen wurden. Die bislang praktizierte Regelung mit den Herstellerfreigaben hat die ganzen Jahre prima funktioniert. Auch die Polizei sieht in der neuen Regelung keine (sicherheitsrelevanten) Vorteile für Motorräder ohne EG-Betriebserlaubnis.
Stellt sich mir halt nur die Frage wie viele Polizisten da draußen mit Sachverstand am Werk sind.
Und ab Minute 17:55 wird ein Anwalt interviewt, der ebenfalls der "Rennleitung 110" angehört.
Er meint: Sollte man in eine Kontrolle geraten und der Polizist (ohne Sachverstand) darauf bestehen, dass die Betriebserlaubnis erloschen sei, nur weil der (vom Hersteller freigegebene) montierte Reifen nicht eingetragen ist, soll man das seiner Rechtschutzversicherung geben. Es muss nur genug Klagen geben, damit diese unsinnige Regelung wieder kassiert wird.
Was ich anhand der Kommentare herauslesen konnte:
Scheinbar regelt die DEKRA das Thema etwas entspannter, als der TÜV.
Wäre für mich ein Grund, die nächsten Jahre zur DEKRA zu fahren bis sich die Wogen wieder geglättet haben und bei dem Thema (endlich) wieder Klarheit herrscht.
Gruß,
Steffen
Interessant finde ich vor allem die Aussagen von Ricky Lowag von der "Rennleitung 110" ab 09:10 Minuten.
Seine Aussage: Ein Polizist mit Sachverstand wird sich kaum an der sache aufhängen wenn man die richtigen Reifen fährt, diese aber (noch) nicht vom TÜV eingetragen wurden. Die bislang praktizierte Regelung mit den Herstellerfreigaben hat die ganzen Jahre prima funktioniert. Auch die Polizei sieht in der neuen Regelung keine (sicherheitsrelevanten) Vorteile für Motorräder ohne EG-Betriebserlaubnis.
Stellt sich mir halt nur die Frage wie viele Polizisten da draußen mit Sachverstand am Werk sind.
Und ab Minute 17:55 wird ein Anwalt interviewt, der ebenfalls der "Rennleitung 110" angehört.
Er meint: Sollte man in eine Kontrolle geraten und der Polizist (ohne Sachverstand) darauf bestehen, dass die Betriebserlaubnis erloschen sei, nur weil der (vom Hersteller freigegebene) montierte Reifen nicht eingetragen ist, soll man das seiner Rechtschutzversicherung geben. Es muss nur genug Klagen geben, damit diese unsinnige Regelung wieder kassiert wird.
Was ich anhand der Kommentare herauslesen konnte:
Scheinbar regelt die DEKRA das Thema etwas entspannter, als der TÜV.
Wäre für mich ein Grund, die nächsten Jahre zur DEKRA zu fahren bis sich die Wogen wieder geglättet haben und bei dem Thema (endlich) wieder Klarheit herrscht.
Gruß,
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