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Ummeldung (Wohnort) mit abgelaufener HU möglich ?

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Olli*
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Re: Ummeldung (Wohnort) mit abgelaufener HU möglich ?

Beitrag von Olli* »

Vielleicht bin ich einfach so ein sympathischer Mensch 😉, aber man kann die Adressänderung auch bei den Bürgerbüros machen. Die haben sich bislang bei mir nie für eine gültige HU interessiert. Meine Domi ist so bereits einmal und mein Spaßauto sogar zweimal umgezogen. Bei der Domi ist es am Fahrzeugschein gescheitert bei Umzug Nr. 2 Der ist kaum noch zu lesen und hatte keinen Platz mehr für eine weitere Adresse. Die HU war zu diesen Zeitpunkten bei beiden Fahrzeugen schon zwei bis dreimal abgelaufen… 🙂 Für einen neuen Fahrzeugschein hätte ich dann natürlich eine gültige HU gebraucht. Daher wohnt meine Domi noch immer an meiner alten Adresse - sollte ich angehalten werden? S.O. Der Fahrzeugschein ist nicht mehr zu lesen… 🤪

Da die Domi mittlerweile natürlich eine gültige HU hat, werde ich mir beizeiten mal einen neuen Schein holen!

ghostrider-nx
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Re: Ummeldung (Wohnort) mit abgelaufener HU möglich ?

Beitrag von ghostrider-nx »

kc85 hat geschrieben: Do 16. Sep 2021, 17:38
ujr56 hat geschrieben: Do 16. Sep 2021, 16:49 "...wenn man es richtig anstellt."

Ach so, in Thüringen muss man also nach Abmeldung nicht wieder anmelden, bzw. dass ist dort wohl kostenfrei !

Hä, wer sagt denn sowas?

Ich habe geschrieben,dass die erneute Zulassung von den Kosten her identisch ist zu einer Änderung der Halterdaten (bei Zuzug von außerhalb). Ersteres kostet z.B. in EF 27,60€, letzteres 28,20€ (jeweils zuzüglich der Schilder).

Ergo muss man nur die paar Euro für die Stilllegung reinholen.

Das "wenn man es clever anstellt" bezog sich auf die Kosten, die die notwendige Vorführung der abgemeldeten Maschine zur HU entstehen können. Wenn man das richtig angeht, kostet auch das keinen Cent extra.

Am besten aber geht man selber (oder schickt fix mal jemanden mit Vollmacht) noch in diesem Monat bei der Zulassungsstelle vorbei und lässt erst mal die Halteranschrift ändern. Das kostet dann nämlich innerhalb des Zulassungsbezirkes nur knapp mehr als 10,-€. Und man spart sich die 15,-€ Bußgeld bei einer verspäteten Ummeldung (ist leicht am Ausweis festzumachen). Aber auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirkes wäre es am schlauesten, die Änderung der Halterdaten fix noch zu erledigen, so lange die Kiste TÜV hat.

Den TÜV kann man dann in Ruhe im Frühjahr angehen.

Der ganze andere Aufriss lohnt eh nur, wenn man es diesen Monat (warum auch immer) nicht mehr zur Zulassungsstelle schafft.

kc85

genua der langer hat ein problem und warum soll sowas an 20E oder was weis ich scheitern. Geholfen ist ganz klar mir der rechtlich sauberen aussage "vorrübergehend stilllegen".


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Re: Ummeldung (Wohnort) mit abgelaufener HU möglich ?

Beitrag von langer »

Ich erledige das gleich (Termin um kurz nach zehn), hoffentlich auf ganz normalem Weg (noch hat sie eine gültige HU).
Mich regt jetzt schon wieder auf, dass die mich "bei der Gelegenheit" zwingen wollen eine Einzugsermächtigung für die Steuer zu unterschreiben. :(
(So zumindest kann man es aus der Info-Mail rauslesen...).

Der ganze Mist steht mir dann noch bei den Autos bevor :shock:
Grüsse langer 8-)
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Re: Ummeldung (Wohnort) mit abgelaufener HU möglich ?

Beitrag von kc85 »

So eine Einzugsermächtigung kann man, nach erfolgter Zulassung/Ummeldung, ja auch einfach widerrufen. ;)

kc85
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Re: Ummeldung (Wohnort) mit abgelaufener HU möglich ?

Beitrag von ghostrider-nx »

langer hat geschrieben: Mo 20. Sep 2021, 09:00 Ich erledige das gleich (Termin um kurz nach zehn), hoffentlich auf ganz normalem Weg (noch hat sie eine gültige HU).
Mich regt jetzt schon wieder auf, dass die mich "bei der Gelegenheit" zwingen wollen eine Einzugsermächtigung für die Steuer zu unterschreiben. :(
(So zumindest kann man es aus der Info-Mail rauslesen...).

Der ganze Mist steht mir dann noch bei den Autos bevor :shock:
Echt jetzt des ist doch pille palle, ein problem wo keines ist.

sorry echt
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Andreas_NRW
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Re: Ummeldung (Wohnort) mit abgelaufener HU möglich ?

Beitrag von Andreas_NRW »

langer hat geschrieben: Mo 20. Sep 2021, 09:00 Ich erledige das gleich (Termin um kurz nach zehn), hoffentlich auf ganz normalem Weg (noch hat sie eine gültige HU).
Mich regt jetzt schon wieder auf, dass die mich "bei der Gelegenheit" zwingen wollen eine Einzugsermächtigung für die Steuer zu unterschreiben. :(
(So zumindest kann man es aus der Info-Mail rauslesen...).

Der ganze Mist steht mir dann noch bei den Autos bevor :shock:
Klaus,
Du solltest Dir endlich mal professionelle Hilfe suchen!
.
es gibt bestimmt auch sowas wie begleitete Hauptuntersuchung/Amtsbesuche in Deiner Region 😏
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Re: Ummeldung (Wohnort) mit abgelaufener HU möglich ?

Beitrag von alpe650 »

Hallo Klaus,
was ist jetzt aus der Ummeldeaktion geworden?
Gruss Peter K

Groß wird des Schlossers Kraft, wenn er sich Verlängerung schafft.
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Re: Ummeldung (Wohnort) mit abgelaufener HU möglich ?

Beitrag von langer »

Alles erledigt.

Es war einfacher als die es selbst in ihrer Info-Mail geschrieben haben.

Dort wird von denen dafür folgendes gefordert:

Bitte bringen Sie die nachfolgend aufgezählten Unterlagen im Original mit. Registerauszüge des Amtsgerichts und Gewerbescheine können in Kopie vorgelegt werden. Sollten darüber hinaus Unterlagen in Kopie akzeptiert werden, ist dies separat aufgeführt.
• Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) oder elektronischer Aufenthaltstitel
• Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
• Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
• ggfs. Kennzeichenschilder (bei zugelassenen Fahrzeugen und Wechsel des Kennzeichens)
• Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung - soweit zwischenzeitlich fällig -
• Versicherungsbestätigung in elektronischer Form als eVB-Nummer
• SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
• Bei Minderjährigen: Einwilligungserklärung des / der Erziehungsberechtigten
zusätzlich, bei Bevollmächtigung:
• die Vollmacht mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
• Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Bei Firmen oder Vereinen müssen zusätzlich die nachstehenden Dokumente vorgelegt werden:
• Vollständiger Handelsregister- oder Vereinsregisterauszug
• Gewerbeschein oder gewerblicher Mietvertrag (bei Vereinen Anschriftenbestätigung durch den Vorstand oder Steuerberater)
Eine Umschreibung von außerhalb liegt vor, wenn das gebrauchte Fahrzeug vorher außerhalb von Frankfurt am Main angemeldet war. Eine Umschreibung von außerhalb kann mit und ohne Wechsel des Halters / der Halterin durchgeführt werden.
Die Beibehaltung des Kennzeichens ist bei einer Umschreibung von außerhalb nur dann möglich, wenn das Fahrzeug nicht „abgemeldet“ wurde.
Hinweis:
Bei Nichtvorlage der Meldebestätigung können die Meldedaten – nur Frankfurt am Main – gegen eine Gebühr in Höhe von 9,00 Euro abgerufen werden.


Am Ende wollte die Dame (sehr nett) nur den Fahrzeugschein und meinen Ausweis. :shock:
Wozu da dieser ganze zu beschaffende Mist aufgelistet war, ist mir jetzt im Nachhinein noch mehr ein Rätsel als zuvor. :?

PS. Und eines der Autos ging auch gleich.
Grüsse langer 8-)
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