Seite 1 von 1

Zulassungsbescheinigung Teil 1 Feld 17 E Einzelabnahme

Verfasst: Do 29. Jul 2021, 17:35
von staendigschrott
Moin Leute,
Ich war vorhin beim GTÜ weil 2 Jahre wieder vergangen waren...
Ergebnis: keine Plakette
Grund: Stahlflex Bremsleitung und Lenker mit vorliegenden ABEs gelten nicht, da nicht eingetragen

Man verwies mich auf ein kleines unscheinbares E im Schein, das die Maschine als Einzelabnahme brandmarkt und ABEs keine Gültigkeit haben. Ich fahr die RD08 jetzt seit 3 Jahren und vor 2 Jahren wurde das nicht angemerkt. Gekauft im Originalzustand...also warum zum Geier hat das Viech eine Einzelabnahme...und darf ich überhaupt meine Sebrings dran haben?

Fährt noch jemand so einen minderwertigen Rahmen oder hat es geschafft dieses E loszuwerden damit die Honda auch wieder eine richtige Honda ist?

Genervt- und angefressen-Gruß
Raimund

Re: Zulassungsbescheinigung Teil 1 Feld 17 E Einzelabnahme

Verfasst: Do 29. Jul 2021, 19:09
von karin
Uii das ist übel.
Zeig doch mal das böse "E", damit ich es identifizieren kann, wenn es auch in meinen Papieren ist.
Ich werde an meine Transe auch Stahlflex Leitungen bauen, da muss ich ggf gewappnet sein.

Re: Zulassungsbescheinigung Teil 1 Feld 17 E Einzelabnahme

Verfasst: Do 29. Jul 2021, 19:54
von kc85
Bei Ziffer 17 gibt es 4 mögliche Einträge (ergänzend zum Eintrag im Feld K):

K = konform, EG-Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis

A = abweichend von der Typgenehmigung sind Veränderungen vorgenommen worden

E = Einzelabnahme, das Kraftfahrzeug hat keine Typgenehmigung und wurde von einem Sachverständigen durch eine Einzelabnahme abgenommen

Z = Fahrzeug aufgrund einer Zulassungsbescheinigung Teil1 aus einem anderen Mitgliedstaat zugelassen

Der Eintrag E wurde vor 01.03.2007 nach 18 Monaten ununterbrochener Stillegung zwangsweise fällig! Bei meiner RD08 mit SuMo-Umbau steht da ein A, was soweit logisch erscheint.

Wie sich das dann jeweils im Hinblick auf eine ABE auswirkt, kann ich aber auch nicht sagen.

kc85

Re: Zulassungsbescheinigung Teil 1 Feld 17 E Einzelabnahme

Verfasst: Do 29. Jul 2021, 20:00
von Wetterau-Domi
Hallo Raimund,
hat der Depp Dir nicht angeboten, die Teile in Einzelabnahme zu begutachten ? Der GTÜ darf das doch !

Mitleidsgruß
Wilfried

Re: Zulassungsbescheinigung Teil 1 Feld 17 E Einzelabnahme

Verfasst: Do 29. Jul 2021, 20:07
von LC4_66
Hallo,
bei mir ist auch ein E eingetragen, denn die Domi war auch mal länger abgemeldet. Interessiert hat das noch nie jemanden. Ich habe ebenfalls Stahlflex und einen anderen Lenker montiert, beide mit ABE und auch ich fahre seit Jahren ausschlieslich zur GTÜ.

Re: Zulassungsbescheinigung Teil 1 Feld 17 E Einzelabnahme

Verfasst: Do 29. Jul 2021, 21:32
von staendigschrott
IMG_20210729_210616__01__01__01.jpg
Hier ist besagter Störenfried eingetragen :evil:
kc85 hat geschrieben: Do 29. Jul 2021, 19:54 Der Eintrag E wurde vor 01.03.2007 nach 18 Monaten ununterbrochener Stillegung zwangsweise fällig! Bei meiner RD08 mit SuMo-Umbau steht da ein A, was soweit logisch erscheint

kc85
Das hab ich im Netz auch so gefunden und regt mich nicht weniger auf. HU, 24 Monate ...aber wenn ich da drin 18 das Moped außer Betrieb nehme ist es möglicherweise zu einem Traktor mit Rücktrittbremse und Klingel mutiert, was eine Einzelabnahme erfordert oder wie? :x das muss sich doch wer ganz besonderes ausgedacht haben
Wetterau-Domi hat geschrieben: Do 29. Jul 2021, 20:00 Hallo Raimund,
hat der Depp Dir nicht angeboten, die Teile in Einzelabnahme zu begutachten ? Der GTÜ darf das doch !

Mitleidsgruß
Wilfried
Bei mir vor Ort nach Paragraph 21 abnehmen darf nur der TÜV...die nächste GTÜ Stelle, die dazu berechtigt ist, ist deutlich weiter entfernt.
LC4_66 hat geschrieben: Do 29. Jul 2021, 20:07 Hallo,
bei mir ist auch ein E eingetragen, denn die Domi war auch mal länger abgemeldet. Interessiert hat das noch nie jemanden. Ich habe ebenfalls Stahlflex und einen anderen Lenker montiert, beide mit ABE und auch ich fahre seit Jahren ausschlieslich zur GTÜ.
Leider hat's bei mir nun jemanden mal interessiert...Werd morgen auch nochmal woanders hin -vielleicht fällt es denen nicht auf.
Ich hab keinen Bock für jeden Kram den ich da ran schraube zu ner Prüfstelle und danach zur Zulassungsstelle zu dackeln. Das Geld kommt noch on top. Ich nehme da lieber drei ABEs mit auf die Reise als so'n umständlichen Aufriss machen zu müssen.

Zu gerne würde ich von jemanden hören dass das alles kein Problem ist und man diese Einschränkung wieder annulieren kann ...vor allem da bei mir eh nix im Schein drin steht was das verhindern sollte und Austragungen doch auch kein großes Problem darstellen sollten.

Gruß Raimund

Re: Zulassungsbescheinigung Teil 1 Feld 17 E Einzelabnahme

Verfasst: Do 29. Jul 2021, 21:47
von Borsti
Also ich habe auch ein E und habe diverse umbauten die zum teil nur eine abe oder eine E nummer ( scheinwerfer, blinker) haben und hab seit 7 Jahren noch nie ein problem gehabt. Und meine Domi fahrt nur zur KÜS auch vom vorbesitzer aus.
Such dir einen anderen Prüfer und sag dem aber nichts wegen dem E oder den ABE, wenn dann soll er dich darauf ansprechen.
Gruß Thorsten

Re: Zulassungsbescheinigung Teil 1 Feld 17 E Einzelabnahme

Verfasst: Do 29. Jul 2021, 23:13
von Barniebutsch
Von der Bedeutung von diesem "E" hatte ich bislang keine Ahnung.
Meine 3 Motorräder haben auch ein "E" in der Zulassung stehen, sind jedoch Grauimporte. Haben auch kein SLS.
Soweit mir bekannt ist, sind die Grauimporte, z.B. von der Fa. Könemann, ausschließlich über Einzelabnahmen auf die Straßen gelangt. Und das sind eine Menge.

Irgendwelche Probleme hatte ich damit noch nie. Scheiß Bürokratie.

Fahr einfach woanders hin. Es gibt eine Menge Prüfer, die dieses "E" nicht die Bohne interessiert.

Re: Zulassungsbescheinigung Teil 1 Feld 17 E Einzelabnahme

Verfasst: Fr 30. Jul 2021, 18:31
von staendigschrott
Mein kleiner Bruder hat die heute nochmal bei nem anderen zur HU vorgefahren ...ohne Mängel

Das E-Ding grenzt an willkür :?

Entspanntgruß
Raimund

Re: Zulassungsbescheinigung Teil 1 Feld 17 E Einzelabnahme

Verfasst: Fr 30. Jul 2021, 22:30
von dieCobra
Der ganze TÜV und wie die alle heißen, incl. der Reifenänderungen etc. Aufhebung der Reifenfreigaben.......
alles Willkür....
Schaut Euch die Belgier an.

Grüße
Andi

Re: Zulassungsbescheinigung Teil 1 Feld 17 E Einzelabnahme

Verfasst: Fr 30. Jul 2021, 22:35
von steffen
Das System der Schweizer finde ich viel interessanter.
Die melden sich bei Dir wenn sie Dein Fahrzeug beim TÜV sehen wollen. 8-)

Re: Zulassungsbescheinigung Teil 1 Feld 17 E Einzelabnahme

Verfasst: Sa 31. Jul 2021, 10:54
von langer
Wer sich jetzt freut hat Glück gehabt, da er evtl. bloss noch nicht weiss, das es beim nächsten Tüv wieder ganz anders laufen kann...
Es kann doch nicht sein, das all dies immer mehr zum Glücksspiel wird. :evil:

Und ihr macht euch immer über mich und meine Aversionen gegenüber dieser miesen deutschen Tüv Willkür... lustig. :?

Re: Zulassungsbescheinigung Teil 1 Feld 17 E Einzelabnahme

Verfasst: So 1. Aug 2021, 00:29
von Domi-OS
Aber was ist, wenn der Depp vom GTÜ grundsätzlich recht hat? Fährst Du dann jetzt ohne Betriebserlaubnis, bist ggf. nicht versichert und an jedem Unfall mitschuld, an dem Du beteiligt bist? :?: :oops:

VG
Jörg

Re: Zulassungsbescheinigung Teil 1 Feld 17 E Einzelabnahme

Verfasst: So 1. Aug 2021, 00:50
von dieCobra
steffen hat geschrieben: Fr 30. Jul 2021, 22:35 Das System der Schweizer finde ich viel interessanter.
Die melden sich bei Dir wenn sie Dein Fahrzeug beim TÜV sehen wollen. 8-)
Gibt es da einen bestimmten Zeitraum oder ist die Entscheidung der Vorladung willkürlich?
Hier bekommen wir ja gleich die Aufforderung mit dem Stempel, wann der Überwachungsverein uns wiedersehen will. :twisted:

Grüße
Andi

Re: Zulassungsbescheinigung Teil 1 Feld 17 E Einzelabnahme

Verfasst: So 1. Aug 2021, 10:02
von steffen
dieCobra hat geschrieben: So 1. Aug 2021, 00:50
steffen hat geschrieben: Fr 30. Jul 2021, 22:35 Das System der Schweizer finde ich viel interessanter.
Die melden sich bei Dir wenn sie Dein Fahrzeug beim TÜV sehen wollen. 8-)
Gibt es da einen bestimmten Zeitraum oder ist die Entscheidung der Vorladung willkürlich?
Hier bekommen wir ja gleich die Aufforderung mit dem Stempel, wann der Überwachungsverein uns wiedersehen will. :twisted:

Grüße
Andi
Das wird tatsächlich von der Nutzung abhängig gemacht.
Irgendwelche Oldtimer-Schätzchen, die nur alle Jubeljahre mal aus der Garage rollen, wollen sie seltener sehen, während gewerblich genutzte Fahrzeuge häufiger geprüft werden.
Aber frage mich jetzt bitte nicht, wie lang die Zeiträume zwischen den Prüfungen liegen.
Ich weiß nur von einem Freund, der in der Schweiz lebt und u.a. ne 80er Jahre Corvette besitzt (aber kaum damit fährt), dass diese deutlich seltener als alle zwei Jahre zur technischen Überprüfung muss.

Gruß,
Steffen

Re: Zulassungsbescheinigung Teil 1 Feld 17 E Einzelabnahme

Verfasst: So 1. Aug 2021, 12:57
von langer
Das zumindest empfinde ich als eine sehr vernünftige Lösung.
Aber es hat hier mit Kohle zu tun. Unsere Tüv Lobby scheint mächtig. Die lässt sich keine Einnahmen entgehen.
Sieht man an der Geschichte, die sie mit dem Verfall der Freigaben erreicht haben, das alles erneut bei denen zur kostenpflichtigen Einzelabnahme soll.

Zwei meiner Kfz laufen seit geraumer Zeit zwischen den Tüv Terminen praktisch gar keine nennenswerten km mehr.
Trotzdem bestehen die sogar auf einer sogenannten erweiterten HU, die noch teurer ist
(und absoluter Betrug, da nichts anderes als bei der normalen HU gemacht wird), wenn eine Verspätung ab drei Monate zutrifft.
Das ist mir jetzt gleich 2 x passiert (Krankheitsbedingt) obwohl beide Autos weniger als 100 km seit der letzten HU gelaufen waren.

Re: Zulassungsbescheinigung Teil 1 Feld 17 E Einzelabnahme

Verfasst: So 1. Aug 2021, 13:15
von kc85
Na ja, so anders sind die Regelungen zur MFK in der Schweiz auch nicht.

Bis 31.01.2017 galt: Erste MFK nach 4 Jahren, zweite Prüfung nach weiteren 3 Jahren, dann alle 2 Jahre. Seit 01.02.2017 hat sich die Frist für die erste MFK auf 5 Jahre verlängert, der Rest ist dann gleich geblieben - diese Fristen gelten auch für Motorräder. Kleinbusse und Lieferwagen behalten die alte Frist für die Erstprüfung.

Für Oldtimer (schweizerisch: Veteranen) gilt: Mindestalter 30 Jahre, strenge Auslegung des "Originalzustands" und guter Gesamtzustand erforderlich, maximal 2000-3000km/Jahr (km-Stand wird bei MFK vermerkt),... Wenn das alles passt, muss man nur alle 6 Jahre zur MFK.

kc85

Re: Zulassungsbescheinigung Teil 1 Feld 17 E Einzelabnahme

Verfasst: So 1. Aug 2021, 18:24
von dieCobra
langer hat geschrieben: So 1. Aug 2021, 12:57
Sieht man an der Geschichte, die sie mit dem Verfall der Freigaben erreicht haben, das alles erneut bei denen zur kostenpflichtigen Einzelabnahme soll.


Ich glaube eher, das es ein Hampelmann in der EU war, der sich so etwas einfallen lies. Da wollte sich bestimmt einer verewigen.

Grüße
Andi