Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Verfasst: So 27. Okt 2024, 21:35
von steffen
Da dieses Thema derzeit die Gemüter ziemlich erhitzt (meins auch), die Beiträge hierzu aber in diversen anderen Threads verstreut liegen, versuche ich mit diesem Faden, das Thema ein bisschen zu kanalisieren.
In letzter Zeit wurde diesbezüglich in ABE, TÜV Prüfer will mich ärgern und zuletzt in Der "wer kam wie durch den Tüv" Thread Rev. 2.0
Ich würde sagen, dass wir die Diskussion hier weiterführen sollten. Alles andere wird sonst unübersichtlich.
Das folgende Youtube-Video fand ich shconmal ganz brauchbar im Hinblick auf mögliche Kontrollen und wie die Polizei darauf reagieren würde:
Interessant finde ich vor allem die Aussagen von Ricky Lowag von der "Rennleitung 110" ab 09:10 Minuten.
Seine Aussage: Ein Polizist mit Sachverstand wird sich kaum an der sache aufhängen wenn man die richtigen Reifen fährt, diese aber (noch) nicht vom TÜV eingetragen wurden. Die bislang praktizierte Regelung mit den Herstellerfreigaben hat die ganzen Jahre prima funktioniert. Auch die Polizei sieht in der neuen Regelung keine (sicherheitsrelevanten) Vorteile für Motorräder ohne EG-Betriebserlaubnis.
Stellt sich mir halt nur die Frage wie viele Polizisten da draußen mit Sachverstand am Werk sind.
Und ab Minute 17:55 wird ein Anwalt interviewt, der ebenfalls der "Rennleitung 110" angehört.
Er meint: Sollte man in eine Kontrolle geraten und der Polizist (ohne Sachverstand) darauf bestehen, dass die Betriebserlaubnis erloschen sei, nur weil der (vom Hersteller freigegebene) montierte Reifen nicht eingetragen ist, soll man das seiner Rechtschutzversicherung geben. Es muss nur genug Klagen geben, damit diese unsinnige Regelung wieder kassiert wird.
Was ich anhand der Kommentare herauslesen konnte:
Scheinbar regelt die DEKRA das Thema etwas entspannter, als der TÜV.
Gruß,
Steffen
Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Verfasst: So 27. Okt 2024, 21:52
von Barniebutsch
Ich habe mir die Reifenbindung einfach austragen lassen. Gutachten nach § 21 für 42 € und 12 € Eintragung in den Fahrzeugschein. Preise gelten nur für Sachsen.
Fahrzeugschein vorher:
Fahrzeugschein nachher:
Sollten an irgendeiner Stelle bei TÜV, DEKRA, Flensburg oder sonstwo, auf die ich keinen Zugriff habe, für meine Domi dennoch Reifenbindungen hinterlegt sein, würde ich so argumentieren: Die Betriebserlaubnis meiner Domi ist per Einzelgenehmigung/Einzelabnahme (Buchstabe "E" in Feld 17 vom Fahrzeugschein/Brief) erteilt worden. Alle zu beachtenden Details stehen im Fahrzeugschein. Folglich gilt: Keine Reifenbindung im Fahrzeugschein eingetragen = keine Reifenbindung für dieses Motorrad vorhanden. Färdsch.
Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Verfasst: So 27. Okt 2024, 22:10
von steffen
In der aktuellen MOTORRAD-Zeitschrift 23/2024 gibt es auch einen interessanten Artikel dazu.
Der Autor des Artikels hat sich kürzlich eine 1999er Honda VTR1000 Firestorm gekauft (Welch ein Zufall!). Diese 99er VTR hat noch eine EG-Zulassung und müsste theoretisch den kompletten Umsinn mit Einzeleintragung über sich ergehen lassen, während alle VTRs ab 2000, eine EU-Zulassung haben und somit die vereinfachte Rereglung greift. Die VTR aus 1999 ist allerdings exakt das gleiche Modell wie das 2000. (Meine ist aus 2001. Hurra!)
Es wird die Frage gestellt, wie man am besten mit der Situation umgeht wenn ein Motorrad keine EG-Zulassung hat. Es kann ja nicht sien, dass man alle paar Jahre €150,- oder mehr nur fürs Eintragen eines Reifens zahlen muss, nur weil der Hersteller meint, ihn umbenennen zu müssen.
Sie schlagen folgendes vor: Man soll den Passus "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" ändern in "Herstellerbescheinigung der Reifenkombination ist mitzuführen". Das wurde vom TÜV Süd (in diesem Fall von der Niederlassung in Tübingen) so gemacht.
Damit erreicht man zwar nicht den Stand eines EU-homologierten Motorrads, man darf aber alle Reifen fahren, für die es von den Reifenherstellern zum jeweiligen Motorrad eine Herstellerbescheinigung oder Serviceinformation gibt und Größe/Tragfähigkeit der Reifen sich nicht unterscheiden von den im Schein eingetragenen Daten.
Bei der örtlichen Polizei (Stuttgart) wurde auch nachgefragt, ob dieser geänderte Passus für sie in Ordnung geht.
Ich zitiere:
Stimmen alle wichtigen Daten des Reifens mit den Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 überein, passt die Freigängigkeit, dann dürften bei einer Kontrolle durch die Polizei keine Probleme auftreten.
Die nicht ganz klare Formulierung in den Serviceinformationen der Reifenhersteller, die teils von einem möglichen Erlöschen der Betriebserlaubnis sprechen, bieten im Einzelfall laut Polizei aber Raum für Missverständnisse. Hier gilt wie bei den Prüforganisationen, dass sich das neue Verfahren in Sachen Reifenbindung bei älteren Motorrädern erst flächendeckend durchsetzen muss.
Zitat Ende.
Was nehme ich daraus mit:
Erkenntnis 1: Die Technischen Überwachungsvereine sind sich untereinander auch nicht einig, wie damit umzugehen ist. Daraus folgt...
Erkenntnis 2: Ich werde, sobald es für meine Domi relevant wird, versuchen diesen vorgeschlagenen Weg zu gehen. Stellt sich der TÜV quer, gehe ich zur DEKRA (Bewohner der östlichen Bundesländer machen es umgekehrt, weil dort die DEKRA die erste Geige spielt!). Stellt sich die DEKRA quer, gehe ich zu den anderen (GTÜ und Konsorten).
Sollte es wider Erwarten Ärger mit der Rennleitung geben, geht die Sache an die Rechtschutzversicherung bzw. an den Anwalt. Wenn das viele andere auch machen, gibt es eine Klageflut. Diese wird aber aller Voraussicht nach nicht ausgefochten werden. Eher wird die Regelung gesetzesseitig wieder gekippt. Die Klagen würden somit lediglich als Druckmittel dienen, diesem Unfug ein Ende zu bereiten.
Den Rest lasse ich auf mich zukommen. Ich hatte bislang noch nie Probleme mit der Rennleitung wegen meiner Reifen. Man sollte haltz nciht unbedingt mit Slicks unterwegs sein.
Viele Grüße,
Steffen
P.S.: Was mir gerade einfällt: Gibt es hier im Forum eine Domi, die nach dem 01.01.2000 zugelassen wurde?
Falls ja, würde mcih interessieren was in der "Zulassungsbescheinigung Teil 1" unter "K" genau drin steht.
Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Verfasst: So 27. Okt 2024, 22:13
von steffen
Barniebutsch hat geschrieben: ↑So 27. Okt 2024, 21:52
Sollten an irgendeiner Stelle bei TÜV, DEKRA, Flensburg oder sonstwo, auf die ich keinen Zugriff habe, für meine Domi dennoch Reifenbindungen hinterlegt sein, würde ich so argumentieren: Die Betriebserlaubnis meiner Domi ist per Einzelgenehmigung/Einzelabnahme (Buchstabe "E" in Feld 17 vom Fahrzeugschein/Brief) erteilt worden. Alle zu beachtenden Details stehen im Fahrzeugschein. Folglich gilt: Keine Reifenbindung im Fahrzeugschein eingetragen = keine Reifenbindung für dieses Motorrad vorhanden. Färdsch.
Das ist aber auch wirklich ein Einzelfall, weil für Dein Grauimport eine Einzelgenehmigung erforderlich war.
Diese Argumentation wird bei mir nicht funktionieren. In Feld 17 steht kein E, sondern ein A.
Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Verfasst: Mo 28. Okt 2024, 13:57
von dieCobra
Wie schön, das Frau von Cobra eine Domi fährt mit dem Buchstaben <E> im KFZ Schein. keine Reifenbindung eingetragen.
Alle anderen Domis von mir haben >A< und >Reifenbindung gem. Betriebserlaubnis<......
Mal schauen, das geht nicht, einmal so oder so, für das gleiche Motorrad.
Grüße
Andi
Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Verfasst: Mo 28. Okt 2024, 14:40
von eric
meine hat auch das E , hasste dat Paket bekommen... Andy
Gruss Stefan
Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Verfasst: Mo 28. Okt 2024, 22:46
von Walter31
"Reifenfreigabe gemäß Betriebserlaubnis"
Hab Freigabe an meiner UrDomi, EZ 1990, für fünf Reifenmarken, die unter der Bezeichnung nicht oder kaum mehr erhältlich sind. Steht auch auf einem Aufkleber auf der Schwinge. Der Aufkleber ist aber mittlerweile nicht mehr lesbar. Fahre jetzt Pirelli Scorpion Trail. Die HU (KÜS) 2023 war problemlos. Reifengröße nicht abweichend.
Bei meiner Ducati aus 2003, habe ich als abweichende Größe am Hinterrad, einen Michelin PIPO eingetragen. Der Michelin PIPO 3 war bei der letzten HU auch kein Problem (TÜV Süd)
Ich denke es wird nicht alles nicht so heiß gegessen wie gekocht. Mein nächstes Ziel ist die Markenbindung der abweichenden Größe am Hinterrad, an meiner Ducati los zu werden.
Ich werde berichten.
VG Walter
Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Verfasst: Di 29. Okt 2024, 04:37
von Andylh
Moin
Bei mir im Schein steht drin Reifenfabeikattsbindung Gem. Betriebserlaubnis Beachten. Das bedeutet jetzt?
Gruß Andy
Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Verfasst: Di 29. Okt 2024, 08:10
von dieCobra
Andylh hat geschrieben: ↑Di 29. Okt 2024, 04:37
Moin
Bei mir im Schein steht drin Reifenfabeikattsbindung Gem. Betriebserlaubnis Beachten. Das bedeutet jetzt?
Gruß Andy
Das Du nur die Reifenmarke/n fahren darfst, die im alten Brief vermerkt sind. Im neuen Brief steht nx mehr drin, da musste beim Tüv/DEKRA nachfragen, was eingetragen ist. Die können das aufrufen.
Letzter meiniger Infostand:
Die Reifenmarkenbindung kann nur der Hersteller austragen. Was eigentlich unmöglich ist.
Du kannst einen neuen Reifen nach §21 Einzelabnahme kostenpflichtig (in NRW ca. 200,-€) eintragen lassen.
Sollte der nicht mehr später zu bekommen sein, geht das Spielchen wieder von Vorne los.
Voll bekloppt. Reine EU Schikane und Geldmacherrei.
Grüße
Andi
Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Verfasst: Di 29. Okt 2024, 08:10
von dieCobra
eric hat geschrieben: ↑Mo 28. Okt 2024, 14:40
meine hat auch das E , hasste dat Paket bekommen... Andy
Gruss Stefan
Alles in Arbeit.
Eilt?
Grüße Andi
Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Verfasst: Di 29. Okt 2024, 10:44
von steffen
dieCobra hat geschrieben: ↑Di 29. Okt 2024, 08:10
Voll bekloppt. Reine EU Schikane und Geldmacherrei.
Das ist keine EU-Schikane, sondern TÜV-Schikane.
Die Angleichung der Länder mittels EU-Recht in dieser Angelegenheit war eine gute Sache. Aber die nationale Umsetzung hierzulande ist fürcherlich. Warum macht man bei Motorrädern ohne EU-Zulassung die Sache so kompliziert wenn sich bereits 20 Jahre lang ein Verfahren bewährt hat?
Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Verfasst: Di 29. Okt 2024, 17:53
von dieCobra
Die Bestimmung, das die Reifenfreigaben von den Herstellern nicht mehr Gültig sind. kommt von der EU.
Von irgend einem Trottel, der noch nie Motorrad gefahren ist.
Und der TÜV zieht mit.
Grüße
Andi
Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Verfasst: Di 29. Okt 2024, 19:36
von Enola Gay
Die Bestimmung, das die Reifenfreigaben von den Herstellern nicht mehr Gültig sind. kommt von der EU.
Andi - woher hast Du diese Weisheit ? - m.W. ist Steffens Version zutreffend ... ;
MfG. Herbert
Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Verfasst: Mi 30. Okt 2024, 16:15
von Barniebutsch
Also bei meiner Urdomi steht zwar auch ein "A" in Feld 17 im Fahrzeugschein, aber von Reifenbindung laut Betriebserlaubnis ist da nichts zu sehen.
Folglich kann ich fahren was ich will, die Reifen müssen nur den Daten im Fahrzeugschein entsprechen.
Mit einer wie auch immer formulierten Reifenbindung im Fahrzeugschein würde ich zu einem Berechtigten fahren und darum bitten, diesen Passus zu streichen bzw. auszutragen. Als Begründung, falls danach gefragt wird, würde ich angeben, daß es diese Reifen nicht mehr zu kaufen gibt. Eine mitgeführte Reifenfreigabe eines Herstellers kann dabei sicher nicht schaden.
Bei meiner originalen Domi waren nur die Bridgestone TW 41/42 und die Dunlop K 506 als zulässige Reifen eingetragen. Die Austragung bzw. die Streichung der Reifenbindung erfolgte ohne das eine Erklärung zum Warum abgegeben werden mußte.
Denn es sollte ziemlich egal sein, ob die genehmigten Reifenfabrikate direkt im Fahrzeugschein stehen oder in einer Betriebserlaubnis hinterlegt sind, auf die Normalsterbliche keinen Zugriff haben, um sich informieren zu können.
Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Verfasst: Mi 30. Okt 2024, 19:08
von dieCobra
Enola Gay hat geschrieben: ↑Di 29. Okt 2024, 19:36
Die Bestimmung, das die Reifenfreigaben von den Herstellern nicht mehr Gültig sind. kommt von der EU.
Andi - woher hast Du diese Weisheit ? - m.W. ist Steffens Version zutreffend ... ;
MfG. Herbert
Die EU hat's bestimmt, der TÜV muss es umsetzten. Und kassiert natürlich fleißig.
Habs gelesen in einem EU BLatt.
Muss ich raussuchen.
Ist schon 5 Jahre her, das ich damit zur DEKRA maschiert bin.
Grüße
Andi
Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Verfasst: Mi 30. Okt 2024, 19:46
von Enola Gay
Muss ich raussuchen.
Dann 'such_ma_Raus' - ich glaube nicht, dass Du 'Fündig' wirst (!)
Ich warte - und werde gegebenenfalls erinnern ... ;
mfG. Herbert
Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Verfasst: Fr 1. Nov 2024, 18:34
von dieCobra
Nx TÜV
hier Du lesen;
Verkehrsblatt“ 15-2019
Grüße
Andi
Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Verfasst: Fr 1. Nov 2024, 20:05
von Enola Gay
dieCobra hat geschrieben: ↑Fr 1. Nov 2024, 18:34
Nx TÜV
hier Du lesen;
Verkehrsblatt“ 15-2019
Grüße
Andi
Hallo Andi - falls Du deinem Beitrag etwas angefügt hast, ist nichts zu sehen (!)
Wenns hier nicht funktioniert, dann gerne bitte per PN;
vielen Dank vorab - Herbert
Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Verfasst: Fr 1. Nov 2024, 20:13
von steffen
Andi, in dem Verkehrsblatt steht nur drin auf welche Vorgehensweise sich Bund und Länder abgestimmt haben in Bezug auf die Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern.
Aber diese Vorgehensweise, die absoluter Krampf ist, wurde nicht so von der EU vorgegeben. Die haben sich unsere TÜV-Lobbyisten so ausgedacht und sind damit bei Bund und Länder hofieren gegangen nach dem Motto "das muss ab sofort jetzt so gemacht werden".
Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Verfasst: Fr 1. Nov 2024, 22:06
von Enola Gay
Das entspricht so auch meinem Kenntnisstand - die EU hat (dieses_mal) absolut nichts mit dem Dilemma zu tun (!)
Der Ursprung des Dramas liegt bereits im Jahr 1989 - dem Jahr der 'Glorreichen_Wiedervereinigung' - als die Prüf-Hoheit im Osten (Pardon - in den 'Neuen_Bundesländern') an die DEKRA 'verschachert' wurde ... ;
Der TÜV sah seinerzeit zu Recht seine Prüf-Hoheit (sein_Monopol) gefährdet - und hat bei Politikern 'aller_Coleur' massiv interveniert (!)
Erschwerend kam noch hinzu, dass damals weitere Prüf-Organisationen auf den (deutschen_Markt) drängten ... ;
Im europäischen Ausland lacht man sich heute schief über das 'Hausgemachte_Problem' mit den Reifen-Freigaben und anderen 'Hausgemachten_Problemen'.
Die einzig 'Schuldigen' sind TÜV und DEKRA - Nutznießer der ganzen Sache sind vor allem die 'kleineren_Prüf-Organisationen' wie GTÜ, KÜS, FSP und andere, die es z.T. vor 1989 noch gar nicht gab (!)
Fazit - immer auf die EU zu Schimpfen - ist allerbeste deutsche 'Pommesbuden_Mentalität' - entbehrt aber in diesem Fall jeder Grundlage (!)
MfG. Herbert
Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Verfasst: Fr 29. Nov 2024, 16:34
von puhbert
Die Zeitung "Motorrad" hat den obertsten TÜV-Prüfer vom TÜV-Süd interviewt.
Das meisste dürfte bekannt sein, am interesantesten finde ich die Aussage, daß es möglich ist den ganzen Mist auszutragen und nur die Größe in die Papiere
einzutragen.
Vielleicht hilft das Video dem einen oder anderenen den Prüfer von der Möglichkeit der Austragung der Reifenbindung zu überzeugen.
Viele Grüße
Peter
Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Verfasst: Fr 29. Nov 2024, 18:36
von Nickless
Hessen hat so seine eigenen Regeln. Auf jeden Fall unangenehm und Kostenintensiv. Zusätzlich nicht nur Größen, sondern auch Reifentyp. Erst Prüfstelle, nur Dekra oder Tüv. Da gibt es dann Prüfpapiere, die man zur Bündlungsbehörde nach Marburg-Biedenkopf schicken muss. Gegen eine Gebühr von €39.90 überprüfen die wiederum, ob der Prüfer richtig geprüft hat. Wenn die der Meinung sind, alles ok, dann zur Zulassungsstelle eintragen lassen. Alles in allem über €100,-. Wenn die nicht zufrieden sind, nochmal bei einer weiteren Prüfung feststellen lassen, ob ok. Nur so, oder keine Eintragung und nur diese Reifenmarke. So druckt man Geld...
Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Verfasst: Fr 29. Nov 2024, 18:47
von Enola Gay
Nickless hat geschrieben: ↑Fr 29. Nov 2024, 18:36
Hessen hat so seine eigenen Regeln. Auf jeden Fall unangenehm und Kostenintensiv. Zusätzlich nicht nur Größen, sondern auch Reifentyp.
Hallo Rolf - man hat halt keine Ahnung, wo 'Puhbert's' Haus wohnt - deshalb ist eine 'Vorstellung' dem Forum gegenüber manchmal durchaus 'Sinnvoll' ... ;
mfG. Herbert
Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Verfasst: Sa 30. Nov 2024, 00:24
von langer
Nickless hat geschrieben: ↑Fr 29. Nov 2024, 18:36
...Prüfpapiere, die man zur Bündlungsbehörde nach Marburg-Biedenkopf schicken muss. Gegen eine Gebühr von...
Bei dem Wort muss allen Pullunderträgern mit Ellenbogenschoner einer abgehen...
Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Verfasst: Sa 30. Nov 2024, 10:26
von Nickless
langer hat geschrieben: ↑Sa 30. Nov 2024, 00:24
Bei dem Wort muss allen Pullunderträgern mit Ellenbogenschoner einer abgehen...