Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Moderator: Domitreffen
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Micha1988
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Also war ja kürzlich mit der Urdomi 1988 beim TÜV und habe die alte Fabrikatsbindung raus und dafür jetzt vorn und hinten Conti Trail attack 3 drauf.
Allerdings war der Prüfer so schlau und hat nicht den Hersteller, sondern nur die neue "zusätzliche" Reifengröße eingetragen, da bei mir hinten nun ein 130 er (statt 120) drauf ist.
Ich kann nun also die alten Reifengrößen fahren, die stehen auch noch ohne Herstellerbindung drin, oder die neue breitere Größe hinten. Einschränkung: ich soll die Herstellerserviceinformation (in meinem Fall von Conti) dabei haben, wo man sieht, dass das Reifenpaar laut Hersteller so für die Domi OK ist. Welcher Hersteller ist dann egal. Man muss dann aber logischerweise von einem Hersteller vorne und hinten gleich haben.
Allerdings war der Prüfer so schlau und hat nicht den Hersteller, sondern nur die neue "zusätzliche" Reifengröße eingetragen, da bei mir hinten nun ein 130 er (statt 120) drauf ist.
Ich kann nun also die alten Reifengrößen fahren, die stehen auch noch ohne Herstellerbindung drin, oder die neue breitere Größe hinten. Einschränkung: ich soll die Herstellerserviceinformation (in meinem Fall von Conti) dabei haben, wo man sieht, dass das Reifenpaar laut Hersteller so für die Domi OK ist. Welcher Hersteller ist dann egal. Man muss dann aber logischerweise von einem Hersteller vorne und hinten gleich haben.
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steffen
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Gibt es von Conti eine Serviceinformation für den Trail Attack 3 in der Größe 130/80-17?Micha1988 hat geschrieben: Do 12. Jun 2025, 01:58 Ich kann nun also die alten Reifengrößen fahren, die stehen auch noch ohne Herstellerbindung drin, oder die neue breitere Größe hinten. Einschränkung: ich soll die Herstellerserviceinformation (in meinem Fall von Conti) dabei haben, wo man sieht, dass das Reifenpaar laut Hersteller so für die Domi OK ist. Welcher Hersteller ist dann egal. Man muss dann aber logischerweise von einem Hersteller vorne und hinten gleich haben.
Das wäre auch für meine 88er interessant, da ich auf ihr aktuell eine Mischung aus Trail Attack 2 und 3 fahre, allerindgs in der 120er Breite.
Gruß,
Steffen
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Micha1988
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Hej Steffen,
ja dieses Papier gibt es, kann ich dir mailen. Darfst dann aber vorn und hinten nur als Paar den Trail attack 3 fahren.
ja dieses Papier gibt es, kann ich dir mailen. Darfst dann aber vorn und hinten nur als Paar den Trail attack 3 fahren.
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Micha1988
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Ich hoffe ich habe hier jetzt die richtige ZWEISEITIGE ! PDF Serviceinformation von Conti angehängt, bitte auch Seite 2 beachten für Reifenbreite 130 hinten.
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steffen
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Danke.Micha1988 hat geschrieben: Do 12. Jun 2025, 18:44 Hej Steffen,
ja dieses Papier gibt es, kann ich dir mailen. Darfst dann aber vorn und hinten nur als Paar den Trail attack 3 fahren.
Ja, das ist klar. Habe ich auch kein Problem mit. Wobei Trail Attack 2 und 3 als "gleich" gelten. Die darf man offiziell mischen. ich musste sogar, weil ich keinen 2er Hinterreifen mehr bekommen habe.
Aktuell sind beide ziemlich runter. Die halten maximal noch das Domitreffen aus, sofern ich bis dahin mit der Domi nicht mehr viel fahre.
Gruß,
Steffen
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Micha1988
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Und so sieht das dann aus mit Reifenbreite 90 vorne und 130 hinten. Conti Trail attack 3.
Absolut nichts für den Grünstreifen, aber auf der Strasse sehr angenehmes Fahren.
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Kokosnussknacker
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
Hallo zusammen, demnächst steht mal wieder ein Reifenwechsel an. Derzeit sind tkc 70 in 90/90 21 und 120/90 17 drauf.
Da ich TET fahren will überlege ich mehr Richtung 50/50 Reifen zu gehen und würde uU den neuen TKC 80^2 ausprobieren.
So weit ich das sehe gibts den aber bloß in 130/80 17.
Nun steht in meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 „Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“ und lediglich die Größe 120/19 17 drin.
Soweit Teil 1. Im aktuellen Teil 2 (Brief) steht rein garnix zum Thema Reifen. Allerdings steht im alten Brief von 1998, dass nur Dunlop Trailmax Tube, Pirelli mt60 und metzeler Enduro 3 erlaubt sind. Dieser Brief ist aber ja ungültig.
Was also tun? Soweit ich das sehe ist alles OK wenn Dekra oder TÜV die korrekte Größe im Bescheid Teil 1 einträgt, oder nicht?
Danke euch!
Edit: wie ich sehe ist mit ABE diejenige des Motorrads gemeint? Heißt es läuft – wenn man denn alles ganz offiziell haben will – auf eine Einzelabnahme hinaus? Sehe ich das richtig

Da ich TET fahren will überlege ich mehr Richtung 50/50 Reifen zu gehen und würde uU den neuen TKC 80^2 ausprobieren.
So weit ich das sehe gibts den aber bloß in 130/80 17.
Nun steht in meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 „Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“ und lediglich die Größe 120/19 17 drin.
Soweit Teil 1. Im aktuellen Teil 2 (Brief) steht rein garnix zum Thema Reifen. Allerdings steht im alten Brief von 1998, dass nur Dunlop Trailmax Tube, Pirelli mt60 und metzeler Enduro 3 erlaubt sind. Dieser Brief ist aber ja ungültig.
Was also tun? Soweit ich das sehe ist alles OK wenn Dekra oder TÜV die korrekte Größe im Bescheid Teil 1 einträgt, oder nicht?
Danke euch!
Edit: wie ich sehe ist mit ABE diejenige des Motorrads gemeint? Heißt es läuft – wenn man denn alles ganz offiziell haben will – auf eine Einzelabnahme hinaus? Sehe ich das richtig
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Enola Gay
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Re: Reifenfreigaben für Motorräder ohne EG-Zulassung ab 2025
... Richtig (!)
MfG. Herbert
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... war nie wirklich weg - hab mich nur versteckt ... (Marius-M.-W.)